Beiträge von Langstreckenfahrer

    Jetzt muss ich mal in die Runde fragen. Bei mir steht auf dem Angebot neben der Aktionsprämie noch ein Rabatt. Die Aktionsprämie soll der Herstelleranteil am Umweltbonus sein und der Rabatt halt noch zusätzlich. Jetzt hat mein Autohaus aber im Angebot die Aktionsprämie mit 3.570 EUR angegeben. Würde es reichen, wenn auf der Rechnung folgendes steht:


    Herstelleranteil am Umweltbonus: 3.570 EUR

    Rabatt: x.xxx EUR


    Oder muss der Herstelleranteil am Umweltbonus genau 3.000 EUR sein?


    Mich kotzt schon jetzt das Gehabe der BAFA an. Zumal auf der Homepage der BAFA noch ein Schaubild drauf ist, dass besagt, wenn die Unterlagen nicht in Ordnung sind, dann melden wir uns und sie reichen uns neue Unterlagen ein.

    Bei meinem Angebot, welches ich unterschrieben habe, steht auch "Aktionsprämie". Also ist es wichtig, dass ich darauf achte, dass auf der Rechnung dann dort anstelle Aktionsprämie


    Herstelleranteil am Umweltbonus


    steht.


    Stella

    Für Dich hoffe ich, dass der zuständige Sachbearbeiter anhand des Betrages erkennt, dass es der Herstelleranteil am Umweltbonus ist und Du nicht noch eine korrigierte Rechnung nachreichen musst. Zumindest bist Du vor dem Termin, ab dem keine Nachbesserungen mehr machbar sind. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass das einem juristischen Verfahren standhält (ich verstehe diese Bürokraten nicht).

    Ich gehe davon aus, dass der Techniker nicht die Hausanschluss-Sicherung (manche sagen auch zur besseren Unterscheidung „Panzersicherung“) meint, denn die ist tabu.


    Es gibt nach dieser „Panzersicherung“ weitere Sicherungen, die immer „kleiner“ werden.

    So gibt es oft noch vor dem Zähler eine „Zählervorsicherung“, mit der eine berechtigte Person z.B. den Zähler für einen Zählerwechsel stromlos machen kann. Und nach dem Zähler gibt es wiederum Sicherungen, meist als Leitungsschutzschalter (LSS) usw.


    Ohne exakte Kenntnisse der jeweiligen Situation ist es schwer, etwas korrekt zu schreiben, daher gilt allgemein auch, dass nur beim Netzbetreiber zugelassene Installateure tätig werden sollen.

    An der Stelle habe ich tatsächlich aufgepasst. Es ging dem Techniker in der Tat um die Panzersicherung (Mein Bild bei #34 auf Seite 3). Das ist die einzige 3 x 63 Ampere Absicherung und er hat auch mit der Hand draufgezeigt. Diese Sicherung sitzt ganz unten links und ganz alleine im Sicherungskasten (keine Verwechslungsgefahr). Sobald ich das schriftliche Angebot (welches ich höchstwahrscheinlich ausschlage) habe, werde ich nochmals hier berichten.

    Bei dem Strom-Hausanschluss ist in der Regel wie bei allen Versorgungsleitungen der Übergabepunkt vom Netzbetreiber zum Kunden der Zähler und damit gehört auch die Absicherung des Standard-Hausanschlusses zum Verantwortungsbereich des Netzbetreibers und ist für den Kunden tabu.


    Der Kunde darf sich „nach dem Zähler austoben“, und nur um diesen Bereich geht es hier auch.

    Da ist mein (Vertrauens-) Problem wieder. Der Techniker von Telekom behauptete, dass er die Hauptsicherung tauschen müsste. Wie ich jetzt weiß, sogar unter Angabe falscher Gründe. Er behauptete, dass das eine Anforderung des Netzbetreibers sei.

    So, heute habe ich mal die Aussage des Telekom-Technikers direkt beim Netzbetreiber überprüfen lassen. Die Dame in der Spezialabteilung dort war sehr kompetent und teilte mir, dass ich einen Standard-Hausanschluss mit 3 x 63 Ampere Absicherung (Hauptsicherung) habe und sagte mir sehr eindringlich, dass ich auf keinen Fall an dieser Absicherung eine Veränderung vornehmen lassen solle.