Tatsächlich hat Österreich auch eine Förderung, hier ein kleiner Auszug.
Quelle: Leitfaden - https://www.klimafonds.gv.at/call/emob-private2023/
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe von 2.000 Euro bei
Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen bzw. 1.250 Euro bei Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer bzw.
500 Euro bei E-Motorrädern (L3e) bzw. 350 Euro bei E-Mopeds (L1e) (jeweils netto) pro Fahrzeug gewährt wurde.
Bei Leichtfahrzeugen ist keine Gewährung eines E-Mobilitätsbonus durch Fahrzeughändler erforderlich.
Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem nachstehenden Informationstext zur Förderaktion „E-Mobilität“
auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen und als „E-Mobilitätsbonus“ bezeichnet werden
Nur wenn der entsprechende E-Mobilitätsbonus gemäß obenstehendem Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist,
kann auch der Bundesanteil zur Auszahlung gelangen.
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
• 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro-
und Brennstoffzellenantrieb bzw.
• 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
• 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge
sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw.
Reichweitenverlängerer2
• 1.400 Euro pro E Motorrad (L3e > 11 kW)
• 700 Euro pro E Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
• 450 Euro pro E Moped (L1e)
Nicht gefördert werden:
• PHEV, REEV bzw. REX mit Dieselantrieb bzw.
• PKW, deren elektrische Reichweite weniger als
60 km nach WLTP1 beträgt, sowie
• Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell
ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet
Aber auch nicht mehr lange "Die Registrierungsplattform ist längstens bis 31.03.2024 geöffnet."