Wenn bei der Reparatur nachweislich ein Fehler gemacht wurde, gilt auch dafür die Gewährleistung, denn die Reparatur wurde ja vermutlich auch selbst bezahlt.
Noch mal etwas konkreter:
Fall a) Das Steuergerät 9 wurde im Rahmen der Gewährleistung im Dezember 2023 und im Juli 2024 zurückgesetzt (nur Software-Arbeiten
mit Diagnosegerät, keine Hardwareänderungen). Kosten: keine, weil Gewährleistung.
Frage: beginnt auch bei diesen Reparaturen die Gewährleistung auf die Funktion (hier: LWR) aufs Neue?
Fall b) Das Steuergerät 9 wurde im Mai 2024 hardwaremäßig getauscht. Kosten: keine, weil Gewährleistung.
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die Gewährleistung für das neue Steuergerät aufs Neue beginnt.
Allgemein gilt doch: in den ersten 12 Monaten muss der Händler/Werkstatt nachweisen, dass ich den Fehler verursacht habe.
Im zweiten Jahr der Gewährleistung muss ich beweisen können, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Reparatur sozusagen
mit eingebaut wurde.