Das hat jetzt nicht was spezielles mit der Schweiz zu tun. Eine Wandlung ist auch in Deutschland möglich. Ob man sowas macht, muss jeder für sich selbst entscheiden, da gibt es genug Seiten im Internet die sich damit beschäftigen. Es ist im Prinzip eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aber glaubt jetzt nicht das ihr das Auto 1,5 Jahre gefahren habt und z.b. 50.000km über den Zeitraum und ihr bekommt jetzt alles Geld zurück und gut ist. Es wird eine Nutzungsentschädigung errechnet und von dem zu erstatteten Geld abgezogen.
Ob die ausgefallene LWR das wert ist, weiß ich nicht. Ja, es ist ärgerlich gerade für die Fahrer die deswegen schon öfter in der Werkstatt waren und es muss auch so schnell wie nur möglich endgültig gelöst werden! Aber es ist auch Licht am Ende des Tunnels zu sehen, denke ich.
Danke iron2504 für den Bericht in RE: Aufruf zum Leuchtweiten Test (alle Enyaq's ohne Matrix Licht).
Ich bin mir dessen bewusst was es heisst bezüglich Aufwand, Abzüge etc. der für die Wandlung anfällt. Und das ich nicht den Neupreis erstattet bekomme auch.
Mal sehen wie es sich entwickelt. Wenn ich den (weiterhin) temporären Fix am 24.2. bekomme habe ich eine Frist von ein paar Wochen um zu sehen, ob Škoda wirklich in deieGänge kommt.
Es ist sehr nervig und zeitraubend, wenn man -in meinem Fall zum dritten Mal das Auto einen Tag abgeben muss um die LWR zu reparieren -die nicht lange hält!
Da könnte man sich streiten. Die Scheinwerfer müssen in 25m bei einem Kraftfahrzeug 1 lux erreichen, sprich 1 lumen auf 1 m². 1Lumen entspricht dem Licht einer Kerze in einem Meter. Leg Deinen Kopf in 15cm Höhe und 25m von einen Enyaq entfernt... Wenn Du jetzt das Gefühl hast das die Scheinwerfer heller sind als eine Kerze, dann ist rein rechtlich alles in Ordnung. Die Geschwindigkeit musst Du natürlich an die Sichtverhältnisse anpassen. Bei zu hoch eingestellten Scheinwerfern sieht es ganz anders aus...
In der CH ist es so, dass wenn die LWR bei der MFK / TÜV nicht funktioniert, dies zu einem nicht bestehen der Prüfung führt und der Mangel innerhalb von 14 Tagen behoben werden muss. Sonst werden die Kennzeichen eingezogen.
Es besteht ein gewisse Relevanz -und mit genau der würde ich bei einer Rückabwicklung argumentieren.
Abwarten und sehen was da kommt.
P.S. Danke für Deine Info's hier im Forum :-), ich schätze das sehr!