Ich möchte kein Spielverderber sein, aber Grundlage für die Versteuerung ist der Bruttolistenpreis am Tag der Zulassung und nicht der Bestellung.
Es ist korrekt, dass die Leasing ein paar Wochen nach Bestellung dem Fleetmanagement des Unternehmens den BLP als Grundlage für die Versteuerung mitteilt.
Allerdings passiert es regelmäßig, dass insbesondere nach langen Lieferzeiten, sich der BLP durch Preiserhöhungen verändert. In der Regel schickt die Leasing dann nach Auslieferung einen aktualisierten BLP an das Fleetmanagement.
Das Fleetmanagement meldet den aktualisierten BLP an HR, die sich um die Versteuerung des geldwerten Vorteils kümmern.
Alles andere wäre falsch und würde bei einer Steuerprüfung im Unternehmen von den Prüfern beanstandet werden.
Bei uns im Unternehmen haben wir mit über 3.000 Autos oft solche Fälle, wo die Nutzer:innen sich dann benachteiligt fühlen. Kann man aber nichts machen, so sind die Steuergesetze.
Der BLP für meinen 80x wurde von der Leasing mit 59.750€ bestätigt kurz nach Bestellung in 03/2022. Ich bin sicher, dass ich durch die lange LZ und die Preiserhöhungen die 60k€ reissen werden, das war es dann mit der 0,25% Versteuerung, Aber das Risiko kannte ich vorher, ist dann eben so. Nur deswegen einen Enyaq so zu konfigurieren, dass 4-5% Luft nach oben für eventuelle Preiserhöhungen ist, wollte ich auch nicht.