Danke für deine Antwort. Das heißt, dass der Verkäufer/Händler den BLP bestimmt. Sprich das, was er an den Arbeitgeber übermittelt, das zählt?
Nein, es zählt der BLP laut Gesetz. In deinem Fall stimmt der aber wahrscheinlich mit dem überein, was der an den Arbeitgeber übermittelt hat.
Was der Händler sonst erzählt hat, war auch ziemlicher Quatsch. Mit der Preisgarantie hat das alles nix zu tun.
Wenn es zwischen Februar 2022 und der Einführung der Pakete noch ne Preiserhöhung gab, dann wäre die durchaus noch zu berücksichtigen.
Erfahrungsgemäß verwenden viele Arbeitgeber aber einfach den BLP, den ihnen der Händler bei Bestellung nennt und es macht sich auch nicht jeder Lohnsteuerprüfer die Arbeit, den Wert zu überprüfen.
Dazu muss er sich ja ne Preisliste besorgen und das alles aufaddieren. Oft sind die zufrieden, sobald die nen Wisch haben, wo ein BLP bescheinigt wird.
Also bei mir sieht es mit der Versteuerung ähnlich aus...
Meine Konfiguration ist aus 12.2022 - natürlich auch knapp unter 60.000 konfiguriert, um die 0,25 sicherzustellen...
Wäre sehr bitter, wenn ich am Ende genau knapp drüber lande, weil neue Preise gültig sind....
Wobei wir von der Firma bereits eine Rechnung für Überführung, etc... und eine Ausweisung des tatsächlichen Bruttolistenpreis bekommen haben.
Diese war definitiv unter 60k - ich gehe mal davon aus, dass das auch die Grundlage bleiben wird!
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Da wird es schon schwieriger. Ende 2022 gab es ja schon die Pakete und sofern die zum Lieferzeitpunkt noch unverändert bestellbar sind, gilt der BLP zu diesem Zeitpunkt.
Da kannst du nur hoffen, dass Skoda an den Paketen rumbastelt und es deine Konfiguration dann nicht mehr gibt.