Beiträge von CGN86

    das wäre ja super, wenn die Volkswagen Leasing immer den ursprünglichen BLP bei Bestellung bestätigt, da unsere Firma Volkswagen Leasing nutzt und ich bei 0,25% bleiben würde.

    Würde mich aber eher wundern, da es ja den steuerrechtlichen Anforderungen widerspricht.

    Es ist ziemlich egal, was VW da bestätigt. Nirgendwo im Gesetz steht, dass der Hersteller den Listenpreis bestätigen muss. Das ist nur ein Service, um das Verfahren zu vereinfachen.

    In den meisten Fällen wird das auch niemand anfechten. 1.000€ mehr oder weniger BLP interessieren normalerweise keinen Betriebsprüfer.

    Aber gerade im Zusammenhang mit der 60.000€-Grenze könnte ein Betriebsprüfer doch mal auf die Idee kommen und einen bestätigten BLP von z.B. 59.800€ hinterfragen.

    Dann hilft auch keine Bestätigung von VW, wenn die Preisliste zum Zeitpunkt der Zulassung was Anderes sagt.

    Nein, verwechsle ich nicht. Ich würde gern mal eine solche, geändert, Bestätigung der Volkswagen Leasing GmbH geschwärzt sehen.

    Habe das in meiner Praxis, und davon habe ich reichlich, nämlich bislang nicht erlebt.

    Das ist ziemlich egal, wie du das in deiner Praxis kennst.

    Das Gesetz ist da sehr eindeutig. Es gilt der BLP zum Zeitpunkt der Zulassung.

    Der gilt auch unabhängig davon, was VW bestätigt. Diese Bestätigung ist nur ein Service und hat keine rechtliche Wirkung.

    Wenn der Wagen mit € 55.000 bestellt wurde und zum Zeitpunkt der Zulassung hat diese Konfiguration einen BLP von € 61.000, dann sind € 61.000 anzusetzen.

    Beim Enyaq hatten viele Besteller halt Glück, dass die Einführung der Pakete dafür gesorgt hat, dass ältere Konfigurationen gar nicht mehr bestellt werden konnten. Dann gilt der letzte verfügbare Listenpreis.

    Alles, was ich während der Fahrt mal bedienen muss / möchte, sollte auf haptischen Schaltern liegen.

    Beim Enyaq ist das insgesamt ganz ok, da man viel übers Lenkrad bedienen kann.

    Was mich stört, ist die Bedienung der Klima. Für alles außer der Temperatur muss man ins Menü. Da wären ein paar Schalter für A/C an/aus und für die Stärke des Gebläses sinnvoller.

    Eine komplette Bedienung über Touch und Sensortasten wäre für mich ein absolutes No Go. So ein Auto würde ich nie kaufen, zumindest solange man noch selbst fahren muss.

    Aktuell kann man ja nur noch mit DWA bestellen, aber davon abgesehen wäre meine Konfiguration ja noch verfügbar. Zumindest die Pakete.

    Reicht es für die Besteuerung bereits aus, dass sich der Inhalt der Pakete geändert hat?

    Ob Paket oder nicht müsste eigentlich egal sein, das ist ja nur ne Bezeichnung. Wenn sich der Inhalt geändert hat, ist es m.E. eine andere Konfiguration.

    Gerade wenn etwas hinzugefügt wurde und der Preis entsprechend gestiegen ist, kann man ja leicht argumentieren, dass der Listenpreis für das eigene Fahrzeug nicht anwendbar ist, da man ja auch weniger Ausstattung hat.

    Einfaches Beispiel:

    Ein Auto wird ohne Klima bestellt und kostet 10.000€. Im nächsten Jahr wird Klima Serie und das Auto kostet 11.000€. Man erhält das bestellte Auto ohne Klima erst nach der Änderung.

    Dann kann ja niemand behaupten, der Listenpreis von 11.000€ wäre für das Auto ohne Klima anwendbar.


    Tatsächlich ist die Lage hier aber nicht 100% klar. Liegt kein aktueller BLP vor, muss grundsätzlich geschätzt werden.

    Der letzte verfügbare BLP ist in den meisten Fällen sicher eine sachgerechte Schätzung. Aber auch die Verwendung des aktuellen BLP unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen ist denkbar.

    In der Praxis wird sich aber kaum ein Betriebsprüfer die Mühe machen, hier selbst irgendwas zu berechnen, zumal jede Schätzung streitbehaftet ist und der Effekt meist eher klein ist.

    Der Prüfer nimmt sich in 99% der Fälle einfach den Wisch des Autohauses oder der Leasingfirma, auf dem der Listenpreis bestätigt wird und gut ist.

    Es gilt der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG). Das Gesetz ist hier ziemlich eindeutig.

    Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es nur, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in derselben Konfiguration verfügbar ist. Dann existiert schlicht kein BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

    In diesem Fall ist der letzte verfügbare BLP anzusetzen.

    Durch die Umstellung der Pakete letztes Jahr dürfte dieser Fall bei Enyaqs natürlich häufig eintreten.


    DickerDD

    Was die Leasingfirma in den Vertrag schreibt, interessiert das Finanzamt wenig. Für die Leasingrate ist die Bestellung relevant, für das FA wie gesagt nicht.

    Hallo zusammen,

    ich bin am Wochenende aus Italien zurückgekehrt und wollte auch mal kurz meine Erfahrungen teilen.

    Es ging aus dem Rheinland in Richtung Livorno und von da rüber nach Olbia auf Sardinien.

    Sowohl Hin- als auch Rückreise liefen völlig problemlos. Geladen habe ich bis Livorno ausschließlich an Ionity-Säulen. Plug & Charge hat ausnahmslos funktioniert. In der Schweiz waren die Ladestationen schon ganz gut besucht, wobei ich aber nie warten musste. In Italien war da deutlich weniger los.

    Auf dem Hinweg waren es 6 Ladestopps (Inkl. einem in Olbia am Ziel). Es war meine erste Langstrecke mit dem Enyaq und da wollte ich auf Nummer sicher gehen. Auf zwei Stops hätte ich auch verzichten können.

    Auf Sardinien sieht es mit der Ladeinfrastruktur schlechter aus. In Olbia gibt es einen Supercharger von Tesla und ansonsten in einigen Touristenorten AC-Lader.

    Bis auf eine Ladesäule konnte ich die Powerpass-Karte immer nutzen. Diese Säule war schon etwas älter.

    Bei Tesla hatte ich mich vorher registriert.

    Auf dem Rückweg bin ich mit 80% losgefahren und habe es dann tatsächlich mit nur drei Stopps nach Hause geschafft.

    Die längste Strecke dabei war Gotthard-Nord bis Bruchsal mit 345km. Da hatte ich auf 85% geladen und in der Schweiz fährt man ja ohnehin etwas langsamer, wobei es derzeit zwischen Gotthard und Basel zusätzlich sehr viele Baustellen gibt. Auf den letzten 100km dieses Abschnittes habe ich die Geschwindigkeit dann auf 120 reduziert und kam mit wenigen Prozent an.

    Insgesamt hat sich der Enyaq als voll reisetauglich gezeigt. Nur auf Sardinien sollte man vorher checken, ob am Zielort Lademöglichkeiten vorhanden sind, da die Dichte doch ziemlich dünn ist.

    Die Massagefunktion ist das überflüssigste an dem Auto. Bei mir passiert da echt nichts. Man spürt nicht mal wirklich was.

    Ich spüre da schon was, finde sie aber im Nachhinein auch ziemlich überflüssig. Da hätte ich mir mehr erhofft und das Geld investiert man im Zweifel besser in andere Extras.

    Diese Regelung gilt in Deutschland. Dort gibt es Park- und Stellplätze, die für Fahrzeuge mit einem E am Ende des Nummernschilds vorgesehen sind. Häufig sind das Stellplätze neben Ladesäulen, damit diese nicht von reinen Verbrennerfahrzeugen blockiert werden.

    Und leider hängt diese Berechtigung ausschließlich am E im Nummernschild, ausländische Fahrzeuge haben dann ein Problem. Und Deutsche auch, wenn verpennt wurde, das E zu beantragen bei der Nummernerteilung.

    Wie es im Ausland, etwa in der Schweiz, aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich bisher nicht betroffen war und bin.

    Ja, diese Regelung ist mal wieder typisch deutsch und total schwachsinnig. Sofern da kein Zusatzschild dabei ist "Während des Ladevorgangs" darf auf so einem Parkplatz ein Auto mit E-Kennzeichen stehen, auch wenn es nicht lädt. Ein Auto ohne E-Kennzeichen, welches gerade lädt, darf da aber nicht stehen.

    Gott sei Dank betrifft das "nur" Parkplätze im öffentlichen Raum. An Tankstellen, Rastplätzen oder Supermärkten besteht das Problem nicht.

    Kältemittel tauschen? Warum das denn? Höre ich zum ersten Mal.

    Was ist das denn für eine Umwelt- und Geldmachsauerei?

    Bei der Wärmepumpe ist das Kältemittel CO2. Umweltmäßig also kein Problem.

    Ansonsten kenne ich das aber eigentlich auch nur, dass das bei Bedarf nachgefüllt wird und nicht getauscht. Was soll an CO2 auch schlecht werden?