Beiträge von dudel
-
-
Was juckt mich der Status so lange der Liefertermin nicht überschritten ist? Ich kann die Zeit weder verkürzen noch sonst beeinflussen ?
Naja, man könnte es mal mit Erpressung versuchen. Vielleicht klappt das ja (nicht ernst gemeint).
-
Innovations- und Bundespremie ist übrigens falsch geschrieben. Aber ansonsten ist doch gut!
-
Ich hatte Skoda CZ auch mal angeschrieben. Die Antwort dauerte keine 24 Stunden. Skoda DE hatte erst reagiert, als ich nochmal anrief.
-
Welche Preis- und Ausstattungsliste gilt eigentlich bei Lieferung? Die zum Vertragsabschluss gültig war oder wie bekommt man die aktuellen Änderungen bspw. bei Zugaben des Transportpaketes heraus?
-
Welche Zubehörsachen müssen eigentlich im Fahrzeug bei Auslieferung dabei sein? Also so was wie Eiskratzer, der Schirm, Warndreieck und Verbandskasten, Pannenset etc.?? Ich vermute eher, dass mein Händler bei mir etwas "vergessen" wird.
-
Ab Erreichen des erklärten Liefertermins erwarte ich allerdings pro-aktiv regelmäßige Informationen über den Stand und wenn es nur das obligatorische „Nichts genaues weiß man nicht“ ist… Dem Kunden zumindest das Gefühl geben, dass er nicht völlig egal ist. Aber da bin ich guter Dinge, das hat das AH schon bei den VWs gut hinbekommen.
Das kenne ich so von meinem Händler nicht, eher sinnfreie Diskussionen ... einem Händler ist man doch als Kunde egal ...
-
Die angemessene Frist sind zwei Wochen. Siehe meinem Link von ADAC. Volkswagen dürfte die Regelungen doch nur explizit aufgenommen haben, weil es ständige Rechtsprechung ist. Sonst würde es nicht in deren Interesse liegen. Ist jedenfalls meine Vermutung.
-
Ich würde ersteres bevorzugen, ein Schreiben aufsetzen mit Termin aufsetzen und abwarten was passiert.
Und erst bei Nicht Reaktion einen Anwalt einschalten.
So funktioniert es wohl immer leider. Reaktion immer erst wenn ein Anwalt schreibt, obwohl es inhaltlich von einem selbst auch gehen würde. Bei einem selbst steht aber nicht Anwalt im Briefkopf.
Was funktionieren müsste wäre doch den Händler mit FESTEM Datum selbst in Verzug setzen und nach Fristüberschreitung zum Anwalt gehen. Dann muss der Händler auch den Anwalt als Verzugsschaden bezahlen. Ansonsten könnte der Händler ja der Inverzugsetzung abhelfen und müsste nicht zahlen.
-
Die Fahrzeuge werden übrigens auch bei einer großen deutschen Spedition, vor Auslieferung an die Händler fertig gebaut. Der Flugplatz dürfte daher wirklich nur ein Bruchteil darstellen. Zumal da sowieso überwiegend Superb, Kodiaq und Co stehen.
Von einer Spedition werden die nicht gebaut. Das widerspricht sich selbst. Speditionen machen doch nur Transporte. Du meinst doch eher einen Kontraktlogistiker??