Beiträge von gaiusbonus

    Ich bezahle den Wagen und verkaufe ihn ohne Zulassung weiter. Wo ist das Problem ?

    Wie Selenium sagt, es steht oft im Vertrag. In meiner verbindlichen Bestellung steht zwischen Preis und Unterschrift:
    "Es wurden keine mündlichen Absprachen getroffen. Fahrzeugkäufer ist Fahrzeughalter. Bezahlung per Überweisung vor Auslieferung. Das Fahrzeug wird schnellst

    möglich geliefert."

    Ich habe laut Verkäufer einen bestätigten Liefertermin für Anfang März. Ab dann könnten wir angeblich über Ersatzmobilität reden. Muss ich jetzt trotzdem Verzug schriftlich anmahnen?

    Du hast einen ULT 10.2022 angegeben. 6 Wochen später hättest Du den Händler in Verzug setzen können. Dabei gibst Du ihm noch 2 Wochen Frist zur Lieferung. Danach, nicht wenn er es von sich anbietet, ist er für einen tatsächlich entstanden Schaden zuständig. Wenn Du noch ein Auto hast wäre das z.B. TÜV oder notwendige Reparaturen. Ersatzmobilität ist für den Händler evtl. die billigere Variante, dann kann er den Schaden damit natürlich geringer halten.

    Nachdem wir ja vom Händler nicht die Wahrheit über die Quote gesagt bekommen hatten [...]

    Immerhin hat der Händler noch zugesagt, dass wir den Enyaq (sollte es sich dann noch lohnen) über ihn vermarkten können und wir im Anschluss den Erlös oberhalb unseres Kaufpreises erhalten werden. Wir werden sehen!

    Lese ich daraus, daß Du nicht storniert hast? Wenn der Händler bei der Quote lügt, wie R&G, bin ich gespannt, ob er das Schummeln bei dem Verkaufsdeal wenigstens läßt. Ich drücke die Daumen.

    bis wann kann man die konfiguration ändern? mein kumpel hatte 2021 bestellt und ist bisher noch nicht eingeplant, aber würde gerne noch was ändern.

    wenn ja, gilt die 21er preisliste oder die neue? weiß das jemand genau?

    Gar nicht mehr. Ich wollte eine Hängerkupplung nachordern. Das wäre eine Neubestellung geworden mit 4000€ Preiserhöhung und neu Starten der Wartezeit.

    Ich finde immer diese amerikanische Mentalität, "wer ist dafür verantwortlich, wen kann ich verklagen" wird in Deutschland immer schlimmer. Für jeden Mist wird sofort ein Anwalt beauftragt und sei es das Parkknöllchen für 5€.

    Wenn der Händler Mist baut, lernt man daraus und kauft ganz bestimmt dort kein Auto mehr, wenn das alle machen würden ist der Händler bald pleite.G

    Grundsätzlich bin ich da bei Dir, Peter; wenn der Händler heute Probleme hat zu liefern und vernünftig und offen damit umgeht, bin ich ruhig halte meine Füße still.

    Wenn aber, wie bei uns, der Verkäufer wissentlich (aktuell noch eine Vermutung) einen Liefertermin angibt, der dem seiner Mitbewerber entspricht, aber klar ist, dass er bis zum Liefertermin nicht mal Quote zum Bestellen hat, dann ist das nicht mehr die Weltlage im allgemeinen, sondern eine vorsätzliche Lüge, die mich persönlich kostet.

    Er steigert also seinen Gewinn mit einem weiteren Vertrag auf meine Kosten mit einer Lüge.

    Da ich nach seiner Aussage von einem Lieferverzug von 17 Monaten ausgehen muss, werden meine Kosten nicht unerheblich sein. Ich bin nicht bereit diese Kosten auf meine Kunden umzulegen, sondern sie in diesem Fall da zu lassen, wo sie entstanden sind.

    Wie gesagt ... es muss sich jeder überlegen, wie weit das Verständnis für den Händler bzw. Hersteller geht. (Hemd näher als die Hose).

    Und das wird individuell unterschiedlich sein, je nachdem an welchen Verkäufer man gerät. Für Skoda ist bei mir durchaus Verständnis für vieles da. Für meinen Händler nicht.

    Wenn ich mit meinen Kunden so umgehen würde, wäre ich arbeitslos; zu Recht.

    Ok ja macht sinn. Wan könnte ich ihn in verzug setzen? Siehe mein ULT. Aber ich möchte ihn nicht in Verzug setzten weil ich dann stornieren will oder kann. Er hat mir gar schon bestätigt im März wird das nichts mit Lieferung. Ich möchte auf ein Leihwagen hinnaus in verzug setzen.

    Achtung, Laien-Halbwissen:

    Solltest du die üblichen AGBs als Grundlage haben, mußt du bei unverbindlichem Liefertermin 6 Wochen warten. Dann kannst Du dem Autohaus eine Frist von 14 Tagen zur Lieferung setzen.

    Damit hast du dann alles getan um deine Rechte zu waren. 6 Wochen nach 02.2023 wäre also 11.04.2023.

    Du hast die Hängerkupplung nachgeordert. Aus der Erfahrung anderer Kunden meines Autohauses prüfe doch vorsichtshalber, ob in dem Zusammenhang der ULT geändert wurde (hier stillschweigend um 12 Monate!).

    Bei höherer Gewalt kann das Autohaus weitere 4 Monate verzögern ohne in Verzug zu kommen. Höhere Gewalt muß aber dem Kunden umgehend nach Eintritt bekannt gemacht werden. Solltest Du also keine Nachricht in der Richtung bekommen haben wegen Corona, Chipmangel (ziehen bei deinem Bestelltermin eh nicht, weil bekannt) oder Krieg, gibt es keine höhere Gewalt.

    Solltest Du auf Schadensersatz aus sein, ist der laut AGB bei leichter Fahrlässigkeit üblicherweise auf 5% des Kaufpreises begrenzt. Auch hier kannst Du natürlich prüfen, ob wirklich leichte Fahrlässigkeit gegeben ist.

    Wenn der Liefertermin von 13 auf 30 Monate erhöht wird, weil man vergessen hat, daß der Enyaq mit Quote verkauft wird, dürfte wohl auch grobe Fahrlässigkeit bei der Angabe des Liefertermins unterstellt werden.

    Grundsätzlich mußt du tatsächlich einen Schaden haben und nachweisen und bestrebt sein diesen in Grenzen zu halten (keinen Multivan mieten, Strom aus der PV muß nachweisbar eingespeist sein um gegen Sprit aufgerechnet zu werden).