Der Enyaq ist ohne E also erstmal kein Elektroauto. Klar. Ein Hybrid, der vielleicht nie eine Ladesäule gesehen hat, vielleicht nur wegen einem Steuervorteil gewählt wurde, dafür schon, da mit E gekennzeichnet.
Ne, ist er nicht. Das E ist immer optional.
Grundsätzlich sollte festgelegt werden, dass eine Blockiergebühr erst nach Erledigung des Ladevorganges anfällt sofern mit mindestens 7,2kw geladen wird. Warum dieses? Damit 11kw-Lader nicht von Hybridfahrern (oder BEVs) blockiert werden die entweder aus technischen oder geizigen Gründen mit wenig Leistung laden und daher unnötig lange für andere blockieren.
Auch das ist für mich ein klarer Fall von überflüssigen Blockiergebühren, da wir hier deutlich mehr Ladesäulen als E-Fahrzeuge und Hybride haben und ein Umparken daher überflüssig ist (zumal sich hier auch keine Durchreisenden hinverirren können, da die idR keinen Werksausweis haben und die Ladesäulen daher nur aus der Ferne bestaunen können).
Broken-Windows-Theorie. Lass was einreissen und Du kriegst es nie mehr weg. Daher verstehe ich das mit den BGs, auch an solchen Stellen, sehr gut. Ohne BGs wären die Lader zugeparkt. Idealerweise in Verbindung mit einem 2-wöchigen Urlaub...
Dazu müssen die Autos dann auch befähigt werden, mit „nur“ 2 kW zu laden.
Können doch alle, der Ziegel/Lader darf halt einfach nicht mehr liefern. Beim i3 übersteuert unter der im Auto eingestellten Ladeleistung der Ziegel, geht die Ladeleistung des Laders darüber übernimmt das Auto. Also im Auto auf 2kw und Ziegel 1kw -> 1kw. Auto auf 2kw und Ziegel kann 3,7kw -> 2kw. Ist das beim Enyaq anders?