Beiträge von A 662 E

    Hallo.

    Vergesst das. Altanlagen mit den Neuanlagen durcheinander zu bringen.


    Ich betreibe eine Altanlage. Für die 2 anderen Altanlagen bin ich nicht der Betreiber. Aber ich kenne die Betreiber weil diese auch ein BEV fahren. Und nochmal .........bei den Altanlagen gab es keine gesetzlichen Vorgaben für die Einspeisevergütung.


    Ja wir fahren elektrisch. Im Abrechnungsjahr 2021 sind wir 18.000 km elektrisch gefahren und haben ausschließlich unser BEV zu Hause geladen. Unter dem Strich haben wir mehr eingespeißt wie verbraucht und unseren Haushalt versorgt, mit dem Ergebnis eine jährliche Belastung von 200 € gehabt.


    Wir warten schon einige Monate auf die Firma die uns eine thermische Brauchwasseranlage installiert. Das senkt nochmal Kosten.

    Noch mal.......

    In allen drei Fällen handelt es sich um 9,9 kwp Anlagen. Jede dieser Anlagen ist vor ca. 3 Jahren in Betrieb gegangen.

    Die Einspeisevergütung ist wie bei mir immer brutto. Und es handelt sich um drei verschiedene Grundversorger.

    Ich erkenne, das es bis dato keine einheitliche Regelung bezüglich der Einspeisevergütung gab.

    Der "westliche Grundversorger gleich dem nördlichen" hat mit unserem Grundversorger nichts zu tun. Jeder macht das wie er es im gesetzlichen Rahmen zulässig ist. Mit der Grundversorgung Strombezug ändert sich nach dem neuen EEG-Gesetz erst mal nichts.


    Mit der Einspeisevergütung einiges. Wir verbrauchen sehr viel Strom vom Dach. Daher ziehen wir erheblich weniger aus dem Netz.

    irgendwie verstehe ich es nicht so richtig. Unser Grundversorger zahlt 9,3 Cent brutto. Der westliche Grundversorger zahlt 6 Cent. Der nördliche Grundversorger zahlt 7 Cent für PV-Anlagen bis 10 kw pik. Alle drei sind recht schnell und tauschen die Messstelleneinrichtung wenige Tage nach der Fertigmeldung.