Ähm, die Seite besagt zur Frage, wie es bei Arbeiten in der Gewährleistung aussieht, exakt gar nichts. Da steht nur, das Du bei Arbeiten, die Du in Auftrag gibst, einen Werkvertrag schließt und daraus Mängelrechte herleiten kannst.
Nur gehst Du bei Sachmängeln eben keinen Werkvertrag ein, sondern machst Deine Mängelrechte aus dem Kaufvertrag geltend. Und genau deswegen gibt es auf diese Arbeiten auch keine eigenen, neuen Sachmämgelansprüche.
so ist es.
Wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, besteht immer noch die Möglichkeit einen Kulanzantrag zu stellen.