Beiträge von A 662 E

    Wäre eher interessant ab 2023 es gar keine Prämie gibt wenn die zu Jahresmitte entfallen soll.

    Hab meinen auf Q2 2023 bestellt.

    Oder vllt. Kann man doch ab Bestellung beantragen.

    Wird nicht möglich sein da ein Vertragsverhältniss nichtig sein kann. Oder der Verkäufer sowie der Käufer einen Vertrag aus rechtlichen Gründen kündigen kann.


    Zudem habe ich gelesen das die Förderung nur noch für private Käufer gleifen soll. Also Firmenleasing ist dann ausen vor.

    Da muss ich einmal nachschauen.....................oder lieber nicht, weil da klotzen mich so viele VW-Aufkleber an.

    Ich bin heute auch 200 km die A7 zwischen Göttingen und Hildesheim hoch und runter und am Ende war es bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 85 km/h (Baustellen und viel Verkehr) ein Durchschnittsverbrauch von 16.5 kWh/100 km. AC stand auf 25 Grad C bei ca. 30 Grad C Außentemperatur.


    Man sollte nach der ersten langen Fahrt nicht sagen, dass sowas unmöglich ist. Der Verbrauch hängt einfach von sehr vielen Faktoren ab.

    So ist es. War bei unserem vorherigen BEV auch so. Aktuell liegt der Verbrauch zwischen 14,4 bis 17,7 bei uns.

    Grundversorger haben von den Gemeinden, Städten, Landkreisen zum Teil überschneidend den Auftrag die Stromversorgung sicher zu stellen. Das sind Unternehmen die Gewinne erwirtschaften. Auf deren Preisgestalltung hat keiner Einfluß.


    Zudem schöpfen die Gemeinden, Landkreise noch einen Teil der Gewinne ab um die Haushaltskasse zu füllen.


    Alle Menschen in unserem Land sind vom Strom abhängig. Der Bund zieht die Steuer von den ausgesorsten pivatwirtschaftlichen Unternehmen ein. So ist es und mag für einige nicht nachvollziehbar sein. Auch für mich nicht.

    Die Grundversorgung sollte nicht in privaten Unternehmen sein.

    Im übrigen gibt es je nach Grundversorger in unterschiedlichen Gebieten auch unterschiedliche Einspeisevergütungen. Also pauschal gesehen ist das in unserm Deutschland ein Flickenteppich.


    Die örtlichen Grundversorger stellen die Stromversorgung sicher. Einige können den Strombedarf nicht selber produzieren. Diese kaufen den Strom an der Strombörse. Je weniger Strom diese zukaufen, je weniger zahlen die CO2 Abgabe. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien diese regenerieren, verringert sich die CO2 Abgabe.

    In der EEG Novelle ist das Datum wann das Gesetz in Kraft tritt noch gar nicht festgelegt, das fehlt in den Entwürfen. Ein Gesetz kann auch rückwirkend in Kraft treten, muss es aber eben nicht. Das ist der Strohhalm an dem sich die meisten klammern die jetzt grade IBN haben oder hatten. Alternativ warten bis es feststeht !

    Eine Novelle ist kein Gesetz sondern ein Entwurf über den noch die Entscheidungsträger verhandeln. Richtig ist, das die Einspeisevergütung nicht rückwirkend erstattet wird. Diese muß durch eine geeignete Messstelleneinrichtung erfasst werden. Nur der Netzbetreiber ist befugt diese zu installieren.


    Einfach ins Blaue eine PV-Anlage zu installieren kann in die Hose gehen. Der Netzbetreiber muss vor der Baumaßnahme sein OK geben. Ist die PV-Anlage installiert, tauscht der Netzbetreiber ( bitte nicht verwechseln mit dem Stromanbieter) die Messstelleneinrichtung aus. Der alte Zähler wird ausgebaut und ein Zweirichtungszähler eingebaut. Ob mit oder ohne Speicher spielt keine Rolle.


    Wenn der Mensch mit dem neuen Zweirichtungszähler kommt, muss ein Befugter der die PV-Anlage installiert hat vor Ort sein.


    Bezüglich Einspeisevergütung gibt es Unterschiede. Werden max. 9,99 kwpik installiert, ist die Einspeisevergütung pro kw höher. Für den Fiskus wird eine solche Anlage als Hobby eingestuft. Also die Einspeisevergütung nicht versteuert. Alles mehr an Leistung kwpik ist Verhandlungssache mit dem Netzbetreiber. Allerdings nicht mit dem Fiskus.


    Unternehmen die PV-Anlagen errichten bieten für einen schmalen Taler alle notwendigen Dienstleistungen an. Die das nicht machen, denen sollte man keinen Auftrag geben. Wir haben eine 9,9 kwpik Anlage inls. 15 kw Speicher.


    Da macht es Laune ein E-Fahrzeug zu tanken. 1.680 Kilometer bislang mit dem Enyaq gefahren und 2 kw aus dem Netz gezogen. Im Jahr 2021 waren wir auch elektrisch mobil. 18.000 km abgespult, immer nur Sonne getankt. 140 € betrug die Jahresstromrechnung.


    PS: für jedes eingespeißte kw bekommen wir 9,33 Cent. Freunde von uns die 32 kwpik auf dem Dach haben, bekommen 2,10 Cent.