In der EEG Novelle ist das Datum wann das Gesetz in Kraft tritt noch gar nicht festgelegt, das fehlt in den Entwürfen. Ein Gesetz kann auch rückwirkend in Kraft treten, muss es aber eben nicht. Das ist der Strohhalm an dem sich die meisten klammern die jetzt grade IBN haben oder hatten. Alternativ warten bis es feststeht !
Eine Novelle ist kein Gesetz sondern ein Entwurf über den noch die Entscheidungsträger verhandeln. Richtig ist, das die Einspeisevergütung nicht rückwirkend erstattet wird. Diese muß durch eine geeignete Messstelleneinrichtung erfasst werden. Nur der Netzbetreiber ist befugt diese zu installieren.
Einfach ins Blaue eine PV-Anlage zu installieren kann in die Hose gehen. Der Netzbetreiber muss vor der Baumaßnahme sein OK geben. Ist die PV-Anlage installiert, tauscht der Netzbetreiber ( bitte nicht verwechseln mit dem Stromanbieter) die Messstelleneinrichtung aus. Der alte Zähler wird ausgebaut und ein Zweirichtungszähler eingebaut. Ob mit oder ohne Speicher spielt keine Rolle.
Wenn der Mensch mit dem neuen Zweirichtungszähler kommt, muss ein Befugter der die PV-Anlage installiert hat vor Ort sein.
Bezüglich Einspeisevergütung gibt es Unterschiede. Werden max. 9,99 kwpik installiert, ist die Einspeisevergütung pro kw höher. Für den Fiskus wird eine solche Anlage als Hobby eingestuft. Also die Einspeisevergütung nicht versteuert. Alles mehr an Leistung kwpik ist Verhandlungssache mit dem Netzbetreiber. Allerdings nicht mit dem Fiskus.
Unternehmen die PV-Anlagen errichten bieten für einen schmalen Taler alle notwendigen Dienstleistungen an. Die das nicht machen, denen sollte man keinen Auftrag geben. Wir haben eine 9,9 kwpik Anlage inls. 15 kw Speicher.
Da macht es Laune ein E-Fahrzeug zu tanken. 1.680 Kilometer bislang mit dem Enyaq gefahren und 2 kw aus dem Netz gezogen. Im Jahr 2021 waren wir auch elektrisch mobil. 18.000 km abgespult, immer nur Sonne getankt. 140 € betrug die Jahresstromrechnung.
PS: für jedes eingespeißte kw bekommen wir 9,33 Cent. Freunde von uns die 32 kwpik auf dem Dach haben, bekommen 2,10 Cent.