Beiträge von A 662 E

    Bekannt ist AC = Wechselstrom DC = Gleichstrom


    Es gibt keine Akkus der Wechselstrom speichern kann. Also muss der Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt werden. Je nach Bauart des Wandlers entstehen Verluste die nicht unerheblich sind. Dazu kommt bei welchen Themperaturen. Unter 15 Grad sind die halt hoch und noch höher nahe 0 Grad. Darunter grauenhaft. Da verschlingt eine Akkuheizung jedemenge kW und die bei einer AC-Ladung über die gesammte Ladezeit.

    Ich habe auch keinen Grund zum Meckern nachdem sich unser Händler eines besseren besonnen hat. Blöd war der Defekt der Rückfahrkamera und der Pfützenlichter. Ansonsten sind wir mit unserem IV 60 voll zufrieden.


    Einzig die Reichweite mit einem Anhänger ist bei dem IV 60 zu beachten. Und weil wir sehr viel im Sommer mit Anhänger unterwegs sind, geht der geleaste IV 60 zurück und wird durch einen Elroq 85 ersetzt.


    Ja wir sind total zu Frieden mit unserem 60ziger und dessen geringe Reichtweite im Anhängerbetrieb sowie im Winterbetrieb. 45.000 Kilometer hat der auf dem Tacho.


    Als Neueinsteiger haben wir unsere Rücklagen ( als ein E-Fahrzeug bar zu bezahlen )

    immer noch, da wir geleast haben. Denke mal darüber nach.


    Aber immer gut sich in einem Forum zu befinden und lesen können was andere so für Probleme haben, macht Sinn.

    Das ist HAL01 auch bei mir so. Stehe ich zum laden an der Säule, weiß ich in wenigen Minuten welche Säule ich als nächstes anfahren kann. Zudem erübrigt sich ein Adhockladevorgang.


    Wir sind ja privat unterwegs und erkunden Gegenden wo wir noch nicht gewesen sind mit einem Schneckenhaus hintendrann. Ist total entspannt. Den nächsten in Frage kommenden Ladepunkt ins Navi eintippen kein Problem. Stehst ja eh an der Ladesäule. Zudem kennen wir den Energieverbrauch von unserem IV 60 bis dahin.


    Mal schauen wenn wir vorraussichtlich mit unser Elroq 85 ab März 2025 unterwegs sind.

    Wenn ein Bauteil auf Kulanz getauscht wird, hast du 1 Jahr Gewährleistung auf das Bauteil. So hat es mir eine Juristin erklärt. Und es betrifft lediglich nur das Bauteil. Sonst nichts.


    In einem Gewährleistungsfall ist das ebenfalls im BGB und HGB geregelt, wenn es sich um ein Bauteil handelt, erlischt die Gewährleistung mit dem Ende der Fahrzeuggewährleistung. Es verlängert nicht die Gewährleistung des getauschten Bauteils.


    Gebe ich, wenn eh keine Gewährleistung besteht einen Bauteilwechsel in Auftrag sieht die Sachlage schon anderst aus.

    Seit einigen Tagen ist uns aufgefallen das immer mehr Teslas in unser Gegend rumfahren. Mir ist schon klar das Tesla für mich keine Alternative ist. Aber irgendwie fällt das mir und meiner Frau auf. Zudem sehen wir die vermehrt bei den EnBW-Ladeparks Strom zu bunkern.


    Oder liegt es daran, das wir zur Zeit in unserer Gegend viel mehr unterwegs sind. Ja es passieren jeden Tag Dinge mit den Handwerkern die unser Badezimmer neu gestalten. Da biste viel unterwegs um Material beizuschaffen was die grad nicht in ihren Fahrzeugen haben.