Hm, das klingt ja in der Tat mal nicht so gut. Im Rahmen der Sachmängelhaftung mach ich mir die ersten zwei Jahre da jetzt erstmal keinen Kopf, da würde ein Defekt am Motor vor Gericht wohl jederzeit als nicht ursächlich auf Spurplatten / Federn zurückzuführen sein, aber im Sinne der Garantieverlängerung ist es natürlich schon interessant, ob man die Kohle dafür abschreiben kann.
Was mich gerade wundert: durch die Spurplatten wird das Fahrzeug auch minimal tiefer gelegt (der Hebelarm zwischen Radaufstandspunkt und Feder wird größer, damit wird die wirkende Kraft auf die Feder größer, wodurch das Fahrzeug einfedert). Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob Dein Berater das weiß und wenn ja, welche Werte er dann da als "noch problemlos" ansehen würde (die Tieferlegung durch die mit Spurplatten geänderte Fahrwerksgeometrie dürfte ja auch dann kein Problem sein, wenn die durch Federn erreicht wird).
Ich gehe davon aus, dass er Dir das nicht schriftlich gegeben hat, da die Aussage von den Vertragsbedingungen so pauschal erstmal nicht gedeckt ist, oder?