Beiträge von bljack

    Hm, das klingt ja in der Tat mal nicht so gut. Im Rahmen der Sachmängelhaftung mach ich mir die ersten zwei Jahre da jetzt erstmal keinen Kopf, da würde ein Defekt am Motor vor Gericht wohl jederzeit als nicht ursächlich auf Spurplatten / Federn zurückzuführen sein, aber im Sinne der Garantieverlängerung ist es natürlich schon interessant, ob man die Kohle dafür abschreiben kann.


    Was mich gerade wundert: durch die Spurplatten wird das Fahrzeug auch minimal tiefer gelegt (der Hebelarm zwischen Radaufstandspunkt und Feder wird größer, damit wird die wirkende Kraft auf die Feder größer, wodurch das Fahrzeug einfedert). Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob Dein Berater das weiß und wenn ja, welche Werte er dann da als "noch problemlos" ansehen würde (die Tieferlegung durch die mit Spurplatten geänderte Fahrwerksgeometrie dürfte ja auch dann kein Problem sein, wenn die durch Federn erreicht wird).


    Ich gehe davon aus, dass er Dir das nicht schriftlich gegeben hat, da die Aussage von den Vertragsbedingungen so pauschal erstmal nicht gedeckt ist, oder? :)

    Hi zusammen,


    mal eine Frage in die Runde: hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Garantie / Anschlussgarantie und Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung und/oder Spurplatten) gemacht? Der Vertrag schließt unter I. 2. c. Fahrzeuge mit Änderungen am Fahrwerk explizit aus. Mein letzter Stand dazu war, dass ein kausaler Zusammenhang bestehen müsste, damit die Garantieleistung abgelehnt werden kann (also bei einer Tieferlegung lässt sich da sicher im Umfeld Fahrwerkslager, Antriebswellen, Stoßdämpfer, ... drüber diskutieren, dass hier ein Zusammenhang bestehen kann; einen Defekt des Subwoofers wird man ursächlich eher nicht auf eine Tieferlegung zurückführen können).


    Leider finde ich dazu nichts konkretes, nur eine etwas ältere Pressemitteilung des VDAT, dem man in der Sache natürlich ein deutliches Eigeninteresse unterstellen kann: https://www.automobilwoche.de/…ntfallt-nicht-automatisch


    Waren jetzt wegen der 48S5 in der Werkstatt des ausliefernden Autohauses und der Servicemitarbeiter war sichtlich irritiert. Durch die Umbauten wären wir aus der Garantie vollständig raus und wie man das denn bei einem E-Fahrzeug überhaupt riskieren könne...


    Da ich das Ganze nicht erst im Falle eines Falles mit der VW Versicherung vor Gericht ausdiskutieren will, aber auch keinen Präzedenzfall finde, die Frage in die Runde: hat jemand das schonmal durch und/oder ein passendes Aktenzeichen zur Hand?


    Und nicht ganz passend, aber da die HV-Batterie ja nochmal einen gesonderten Garantie unterliegt: hat von der jemand die Unterlagen dazu zur Hand? Da scheine ich auch entweder zu blöd zum Suchen zu sein oder im Internet findet man dazu nichts, außer der pauschalen Aussage 8 Jahre / 160.000km.


    Gruß

    Nils

    Hi Eduard,


    wir haben auf unserem Coupe die H&R 35mm Federn mit H&R Spurverbreiterung drauf. Kann da keinen Unterschied zu vorher feststellen (also ist nicht unangenehm hart oder ähnliches). Da die Dämpfer nicht mit getauscht werden, dürfte sich das im Komfort wirklich nicht bemerkbar machen (also auch objektiv, nicht nur subjektiv). Wir haben im Sommer die 20"-Felgen - das noch zur Info, mit 21" sollte das ganze ja ab Werk schon etwas härter sein ;)


    Gruß

    Nils

    Bzgl. Teilenummer: wenn hier nach Konzernvorgabe gearbeitet wurde und Du eine Teilenummer hast, solltest Du die andere eigentlich daraus ableiten können.


    Ungrade Nummer sollte das linke Bauteil sein, die nächste Nummer dann das rechte Bauteil (also z.B. 123.456.789 links und 123.456.790 rechts). Mir sind beruflich aber leider auch schon Bauteile untergekommen, wo die Vorgabe nicht eingehalten wurde und das rechte Bauteil z.B. mit einem Index A (also 123.456.789.A) benummert wurde.

    Frage zum Ver- & Entriegeln per App: mein Verkäufer meinte, damit das in der App geht, müsse er da was bei Skoda freischalten und wir könnten das gerne im System hinterlegen, er braucht dafür den Personalausweis und muss dann ein paar Daten bei Skoda eintragen. Hat das schon mal jemand so von seinem Händler gehört und evtl. sogar gemacht? Ich bin noch unentschlossen, ob ich es mal ausprobieren soll :D

    Ich glaub, 10 Lader sind schon recht hoch gegriffen und ABRP weicht im Notfall auf Lader mit weniger Anschlüssen aus, wenn es sonst keine Route berechnen kann (hab das aber auch noch nicht im Detail nachvollziehen können). Und ja, so wie ich das sehe bezieht sich das nur auf das Routing, nicht auf die generelle Anzeige von Ladern auf der Karte (wobei ich da auch noch nicht ganz schlau geworden bin, nach welchen Kriterien er die anzeigt - mit den Einstellungen für das Routing scheint es nicht unbedingt verknüpft zu sein).


    Das Problem mit den Logos lässt sich evtl. dadurch umgehen, dass Du Deine Ladekarte(n) angibst, dann wählt er schonmal nur Lader aus, die Du auch freischalten kannst. Wenn man dann noch so Sachen wie Allego oder E-On (die sind da IIRC nicht unter E-On sondern unter deren Ladenetznamen zu finden) in den Einstellungen zu den Ladepunkten ausschließt, kommt zumindest mal eine halbwegs brauchbare erste Planung dabei raus.

    Aber ich geb' Dir Recht: für eine schnelle Übersicht, was man an der Strecke so an Ladern mit seinen Karten zur Verfügung hat, ist es eher ungeeignet. Da schau ich derzeit noch eher in meiner Ladeapp (bin bei EnBW und plane dann in der App die Route, aber auch die funktioniert nur so zu 80% gut :D )