Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Lagerfahrzeug ist ein durch den Händler bestelltes Fahrzeuge ohne zugewiesenen Kunden. Das ist aber bei einer Kundenbestellung nicht gegeben, da der Kunde beim Fahrzeug hinterlegt ist. Es kann daher, aus meiner Sicht, kein Lagerfahrzeug sein.
Aktuell werden diese Ausnahmegenehmigungen von allen Herstellern beim KBA beantragt/verhandelt. Aber:
Die Anzahl wird stark reglementiert sein und soll eben vorrangig für Autos im Bestand verwendet werden. Aus diesem Grund gilt, alle rechtzeitig angelieferten Fahrzeuge ohne UN- ECE müssen/sollen bis 06. Juli auch „raus“. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.