Also ich würde dem Händler nach Ablauf von 6 Wochen nach dem ULT eine 2 Wochenfrist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf der 2 Wochen befindet sich der Händler in Verzug und muss den Verzugsschaden ersetzen. Hierzu gehört meiner Ansicht nach auch die BaFa Förderung, wenn diese "verloren" geht, wenn erst im Jahr 2023 die Auslieferung bzw. Zulassung erfolgt.
Bei aller Liebe…nein.
Sollte die staatliche Förderung geändert oder abgeschafft werden, wird weder Skoda Deutschland noch der Skoda Partner dafür einen finanziellen Ausgleich schaffen. Der Herstelleranteil an der Umweltprämie bleibt ja davon unberührt. Eigentlich gibt es dafür inzwischen auch ein Formular, dass der Kunde zur Kenntnis unterschreibt.
Trotzdem viel Glück bei der Beantragung, sollte es dazu kommen.