Glaub so viel Schmiergeld zahlt der Händler dem Prüfer nicht, dass er eine Delle mehr aufschreibt
Beiträge von RRacing
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Naja, es geht hier um Gutachter wie TÜV oder DEKRA und nicht den schon fast als scheinselbständig nur beim einen AH beschäftihgten Einzelkämpfer.
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Es soll auch Händler geben die ihre Gutachten einfach gleich von einem unabhängigen Gutachter machen lassen.
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Was hat das damit zu tun? Das Unternehmen versteuert aber über Lohn-/Gehaltsabrechnung. Den BLP gibt da ganz bestimmt nicht der Mitarbeiter selbst vor.
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Das mag für dich als einzelner so machbar sein. Für Fuhrparks mit hunderten oder vielleicht sogar tausenden Fahrzeugen im Bestand ist das schlichtweg nicht darstellbar.
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So wenig zufriedenstellend es auch sein mag:
Gültig ist der BLP bei Auslieferung.
Schließlich wird dann auch das gelieferte Fahrzeug genutzt, und entsprechend besteuert. Nicht das Bestellte.
Lassen wir es damit einfach gut sein
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Der Enyaq ist dahingehend ein Spezialfall, als dass ein vor einem Jahr bestelltes Fahrzeug aktuell so nicht mehr konfiguriert werden kann, da es keine frei wählbare Einzelausstattung mehr gibt, sondern nur noch die Pakete. Daher lässt sich der heutige BLP nicht 1zu1 mit dem vor einem Jahr vergleichen. Das war das was ich gemeint hatte. Und an irgendwas muss man sich ja dann orientieren.
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Ja, generell gebe ich dir recht, das Enyaq Thema ist aber auch wieder ein Spezialfall. So wie man ihn vor einem Jahr bestellen konnte gibt es ihn derzeit mit Paketstruktur etc ja gar nicht mehr. Sprich die BLP sind nicht vergleichbar. Daher gehe ich davon aus, dass das Finanzamt in dem Fall den histotischen BLP akzeptieren würde. Wenn über die Skoda Leasing geleast, dann kommt aber auch immer ein Schreiben mit dem anzusetzenden BLP mit.
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Doch, ist korrekt. Für die Versteuerung gilt der Listenpreis der für das Fahrzeug berechnet wird. Und das ist der, für den man das Fahrzeug bestellt hat.
Denn wie bereits geschrieben, haben bestehende Bestellungen Preisschutz.
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Klar, schwarze Schafe gibts immer. Man hätte aber ja zur Not auch die Möglichkeit ein unabhängiges Gutachten machen zu lassen.
Ich würde mal sagen dass die meisten Leasingverträge auf 36 oder 48 Monate ausgestellt sind. Da hat man bis zu den max. 60 noch etwas Luft zum verlängern. Billiger wird es in den wenigsten Fällen aber man ist auch nicht komplett ohne Option. Aber ich bin bei dir, alles hat seine Vor- UND Nachteile.