Wie das funktionieren soll weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass ein Kaufvertrag und die Bestandteile bindend sind. Und das nicht nur einseitig. Fehlt ein Ausstattungsmerkmal liegt ein Mangel vor. Also habe ich das Recht auf Nacherfüllung durch Nachrüsten. Wenn der Händler das nicht kann, besteht die Möglichkeit auf Ersatzlieferung oder Nachlass.
Ich denke, dass der Hersteller in der Pflicht ist, die Kunden über mögliche Änderungen unverzüglich zu informieren oder eben die Fahrzeuge aus Bestellungen vor KW 48, mit den bestellten Ausstattungsmerkmalen auszustatten.
Bei dem Farbwegfall von Quarz-Grau gab es bestimmt auch die Möglichkeit Einspruch zu erheben und darauf zu bestehen, dass der Kaufvertrag eingehalten wird. Notfalls hätte Skoda das Fahrzeuge separat zur Lackierung (beispielsweise extern) freigeben können. Aber natürlich wird erstmal wie selbstverständlich dem Kunden gesagt, er muss mal eben die Farbe ändern. Solange keiner was sagt, läuft es.
Ich bin jedenfalls gespannt und auch offen für Änderungen. Nicht alles was in den Paketen ist, brauche ich auch. Vielleicht gibt's dafür woanders was oben drauf.