Da bin ich nicht ganz sicher ob das so rechtens ist, da sie ja Europaweit zu gelassen ist (durch die Zulassung in Deutschland)
Die Schweiz setzt Beschlüsse der EU oft vorbildlicher um als gemütlichere EU Staaten im Süden aber wir sind dennoch weder Mitglied der EU, noch kennen wir eine automatische Übernahme von Gesetzen oder Richtlinien der EU. Die Erlaubnis zum Betrieb des in Deutschland zugelassenen Autos in der Schweiz erstreckt sich nicht bis auf die Parkscheibe.
Ich denke, ein juristischer Testlauf würde keine Veränderung bringen, ausser eine feststellbare Reduktion des eigenen Bankkontos.
Selbst als Schweizer und ehemaliges Mitglied der blauen Kollegen (spezialisiert auf die Digitalisierung des Bussen-Prozesses in Zürich… ja, ihr dürft Tomaten werfen, aber es war eine spannende Aufgabe) würde ich mir wünschen, dass eine „seriöse“ digitale Parkuhr zugelassen wäre. Leider ist sie aber nicht, und ich durfte als Teil des geschätzten Lernprozesses einen Teil meines Gehaltes von meinem Konto wieder zurück auf jenes meines Arbeitgebers senden.