Nachdem geteiltes Leid halbes Leid ist: gerade hab' ich den Anruf von meinem Händler erhalten, dass mein iV80 da ist - und genauso wie bei dir ohne TA und adaptiven Spurhalteassistenten, obwohl das im Kaufvertrag verankert ist (im Vertrag sind bei den Paketen glücklicherweise die einzelnen Positionen der Pakete angeführt).
Mein Rechtsanwalt sagt mir, dass ich eine Nachbesserung in angemessener Frist einfordern kann, dass aber der Händler dazu nicht verpflichtet ist, wenn es technisch zu aufwändig ist. Eine Wandlung wäre anzudenken, wobei aber die Höhe des Betrags (810 EUR für das ganze Paket) u.U. zu wenig für eine Wandlung ist - ich werde es aber trotzdem versuchen (und hab' auch schon eine Alternative reservieren lassen: iV80 in Vollausstattung als Vorführwagen Jetzt hoffe ich direkt, dass die Wandlung klappt und der Händler in der Gewissheit, dass er den Wagen am nächsten Tag auch so loskriegt, darauf einsteigt...