Ich werde mir einen Erwin-Zugang buchen. Wenn du magst kann ich für dich mit abfragen. Ggf. PN an mich.
Beiträge von Boodface
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Hallo liebe Gemeinde, seit gestern im elitären 700er Club angekommen. Gestern gab es von der Mobility Concept eine Aufforderung, meine Versicherung zu suchen und entsprechende Mitteilung. Habe nur keinerlei Info, dass das Auto gebaut oder beim Händler angeliefert wurde. Nur vor 2 Wochen, dass der ULT jetzt im Oktober ist. Was ein Laden...

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Hi, mich wundert halt das hier alle die Produktionswoche, zumindest die vorgesehene kennen und mitgeteilt bekommen und warum das Lieferdatum 2 Monate hat.
Guten Morgen,
02.02. bis 26.02. sind doch ca 3 Wochen oder lese ich etwas falsch?
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Ach quatsch, das hat doch jetzt nichts mit dem Unterschied zwischen Eigentum und Besitz zu tun und schon gar nicht mit dem Thema.
Mach doch nicht einfach ein anderes Thema auf.
Es geht hier darum, ob man das Auto ohne Zulassung vom Händler bekommen kann..
Auch du hast Recht. Und meine Aussage ist, dass man es bekommt. Weil der Kauf/ Verkauf eines Fahrzeuges nicht an dessen Zulassung gebunden ist. Man kann mit dem Fahrzeug machen, was man möchte.

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Bei Zahlung des Kaufpreises wechselt das Eigentum, nicht der Besitz. Besitzer ist nicht immer Eigentümer.
Was rechtlich Relevanz hat, steht möglicherweise in Verträgen oder in Definitionen.
Ich habe gerade meine Frau dazu interviewt:
Sie sagte, das Thema sei komplex. Im Prinzip ist bei Barkauf nach Zahlung mit der Übergabe des Autos auf den Kunden der Vertrag erfüllt. Also auch ohne Zulassung, das ist ihre erste juristische (ungeprüfte!) Meinung.
Ob es hierbei aber Probleme mit anderen hinderlichen Faktoren oder vertraglichen Definitionen Probleme geben kann, müsste man durcharbeiten, gerade im Hinblick auf Bafa/Herstelleranteil usw.
Auch du tust natürlich Recht haben

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Das ist leider auch nicht immer so eindeutig. Natürlich kann es Bedingungen, unter deren Umstände du auch nach bezahlen der Ware nicht der Eigentümer einer Ware bist. Auch wenn das folgende Beispiel nicht zu dieser Situation passt, zeigt es, dass die einfache Behauptung hier nicht immer stimmt. Wenn du jetzt von irgendjemanden im guten Glauben ein Fahrzeug mit Fahrzeugbrief kaufst, dieses aber gestohlen ist, wirst du niemals Eigentümer des Fahrzeuges und kannst es daher rechtlich auch nicht weiterverkaufen. Du bist dann sogar verpflichtet das Auto wieder zurückzugeben. Und das Geld bekommst du dann auch nur wieder, wenn man es von deinem Verkäufer wieder holen
Natürlich ist es so wie Du schreibst. Aber im Normalfall kaufst du ein Fahrzeug nicht beim Händler, der eigtl ein Außerirdischer ist und auch noch den Wagen geklaut hat, und wirst in 99,9% der Fälle auch der Eigentümer. Gilt nur bei Barkauf. Und dann kannst du mit dem Wagen machen was du möchtest
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Das könnte eine Lösung sein. Auf so eine Diskussion ist man aber besser vorbereitet.
das hat hier nichts mit dem käuferwechsel zu tun. Er hat das Auto gekauft und bezahlt, nur nicht angemeldet. Damit ist der Kauf abgeschlossen, ob er das Auto weiter verkauft oder einen Tag damit fährt und .dann verkauft oder selbst nutzt, hat rechtlich keine Relevanz. Bei Zahlung des Kaufpreises wechselt der Besitz. Und wenn er keinen Leasingvertrag hat, kann sich jeder auf den Kopf stellen, aber der Wagen kann verkauft werden, oder unangemeldet ins Wohnzimmer gestellt werden.

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Ich habe 2019 über Mein Auto einen Hyundai Santa Fe vermitteln lassen. Die haben mir zwei Angebote von unterschiedlichen AH zukommen lassen. Alles danach habe ich nur mit dem AH ohne MA abgewickelt.
Wie gesagt, so läuft es ab wenn du BARZAHLER bist.. ansonsten ist der Geschäftspartner die Leasingfirma.
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Ist das Autohaus dann doch mal genannt worden? .... Oder warum "vermutlich" .... ???
Das würde mich jetzt auch interessieren.
Man hat im Internet und vllt hier im Forum einen eventuellen Zusammenhang finden können. Sagen wir es mal so
