immer diese Rumgemeckere und Besserwisserei.
Jeder weiß was damit gemeint ist.
Bullshit, keiner weiß an was du denkst wenn du irgendwelche Worthülsen benutzt.
Auch denn du deinen Vertragspartner in Verzug setzt, „muss er dir kein Auto geben“.
Was du ggf. einfordern kannst, steht auf der Rückseite deines Vertrags. Wenn der Händler dein Fahrzeug nicht hat, gibt es keines. Alles andere bzgl. Ersatzmobilität seitens Händler auf Basis Überschreitung ULT ist Kulanz und zu Zeiten leerer Autohäuser sehr unwahrscheinlich.
Alle Schadenersatzansprüche müssen im Einzelfall mit den zu Grunde liegenden Vertragsmodalitäten geltend gemacht werden.
Ob das Anwendung findet ist ein Streitfall. Wahrscheinlich steht irgendwas von 5-20% bei (leichter) Fahrlässigkeit in deinem Vertrag. Ob das zur Anwendung kommt, muss im Einzelfall geprüft werden. Überleg dir selber wie Fahrlässig der Händler agiert wenn er den Liefertermin lt. Angaben des Herstellers zum Bestellzeitpunkt nennt. Das der Hersteller dann nicht liefert ist eine ganz andere Geschichte.
Aber bitte, jeder muss selber wissen was er tut. Und den ganz Schlauen wünsche ich einen selbstbewussten Händler der euch die Unlieferbarkeit binnen Frist erklärt. Herzlichen Glückwunsch.
PS: wenn du das o.g. mit „muss er dir eigentlich ein Auto geben“ gemeint hast, hast du natürlich recht. 😄