Beiträge von RadAle

    Der Zuwendungsbescheid bedeutet ja nicht gleichzeitig Auszahlung. Diese gibt es erst nach dem Verwendungsnachweis, ähnlich der Wall Box Förderung.


    Was mich aber verwirrt ist, dass hier bisher nicht erwähnt wurde, dass eine Privatperson nicht zur Förderung vorgesehen ist. In den FAQ steht zur Frage ob Privatpersonen durch den E-Gutschein gefördert werden:


    Nein, der BW-e-Gutschein kann nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, da er ausschließlich für unterschiedlichste Unternehmensformen, Institutionen und Kommunen ausgelegt wurde.


    Quelle: L-Bank BW


    Kann das jemand bestätigen, oder mit Quellenangabe widerlegen?


    Ich hatte meine ganzen Antrags-Papiere beinahe fertig, bis ich kapiert habe das ich für den E-Gutschein erst eine Fahrschule oder örtliche Altenpflege gründen muss… :rolleyes:

    Moin,


    dann auch mal von mir ein paar Stichpunkte zu meinem Beweggrund auf BEV umzusteigen:


    1) Grundsatz: Wenn man mitreden will, muss man mitmachen.


    2) Emotionen: Wiedergewonnene Freude am Fahren, nachdem ich alle Kategorien von Verbrennern durch habe.


    3) Unabhängigkeit: Ich erzeuge ab Juni PV Strom in Verbindung mit einer bereits installierten Brennstoffzelle, d.h. ich habe genug Energie um die alltäglichen Fahrten von zwei BEV abzudecken und tanke ggf. nur im Urlaub außer Haus.


    4) Finanzen: Ich benötige einen hohen Eigenbedarf an Energie um für meine PV zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, da die Einspeisevergütung langsam gegen Null geht. D.h. die PV muss über 20 Jahre gerechnet Gewinn abwerfen. Ich habe keine Wärmepumpe o.ä. Großverbraucher. Daher muss ich die Wirtschaftlichkeit der PV durch den Energiebedarf von zwei BEV erzeugt werden - das klappt auf dem Papier sehr gut.



    Letztendlich wird mit Punkt 4) der hohe Anschaffungspreis der BEV kompensiert und ich kann mich an Punkt 1) bis 3) erfreuen.



    Grüße

    Alex