Beiträge von der_andreas

    Mein Eindruck: Gronningen spricht kein Deutsch, hat aber einen Enyaq bestellt mit deutschsprachigen Vertrag/AGBs, und versucht mittels Internet-Übersetzungsmechanismen mit uns zu klären, ob er da schmerzarm rauskommen kann. Damit er dem Thread noch folgen kann, ohne alle Übersetzungen auswendig zu lernen, repostet er Eure Antworten in seiner eigenen Sprache - norwegisch.

    Danke für diesen Thread und die Fotos etc., das hat mir geholfen!

    Um die Infolage zur vervollständigen: Ich habe genau die auf diesen Fotos abgebildete Azuga-Matte jetzt auch gekauft und kann bestätigen, dass meine elektrische Klappe trotz dieses Überstandes am vorderen Rand, wenn man den variablen Ladeboden in der unteren Position hat, bislang ohne Probleme schließen konnte.
    Mal sehen, ob das so bleibt (habe sie ja noch recht frisch). Sofern sie doch noch zickt, würde ich wohl ggf. vorne mit einem Cuttermesser etwas einkürzen, da ich vermute, dass ich die obere Position des Ladebodens (da wäre sie dann etwas zu kurz) sowieso nur gelegentlich mal beim Umklappen der Rücksitze nutzen werde.

    Tag 540: Das Warten hat ein Ende. Der Enyaq steht nun zur Eingewöhnung unter dem Carport und hat vorhin sogar schon ganz vorsichtig ein wenig vom spätnachmittaglichen PV-Strom probiert. Noch etwas scheu, aber das wird schon. Wir machen es ihm hier schön.

    Meine Liebste nennt die Farbe übrigens "einhornblau". ^^ Wie passend...man fragte sich zwischenzeitlich schon ein wenig, ob das nur ein Märchenwesen ist. Aber ich kann allen Wartenden bestätigen: Es gibt ihn wirklich.


    enyaq_uebergabe_.jpg

    Eine kleine Bitte in die Runde hab ich: Als ich im Februar 2022 bestellt habe, musste ich auch so einen Wisch unterschreiben, wonach ich sinngemäß keine Ansprüche geltend machen kann, wenn das Auto nicht bis Ende 2022 geliefert wird und es in 2023 keine Förderung mehr gibt. Das mussten sicherlich auch viele andere unterschreiben. Leider hat mir der Händler damals wohl keine Kopie ausgehändigt.

    Kann mir jemand den Inhalt des Schreibens zur Verfügung stellen? Gerne hier oder auch per PN. Vielen Dank!!!

    Per PN rausgeschickt.

    Dankeschön, das wollte ich hören! Mir gefallen die 21“ Felgen nämlich echt gut (obwohl ich mir aus Felgen eigentlich nix mache)

    Erzähl mal, wie das vom Autohaus her für Dich abläuft und ob die Felgen tatsächlich "für lau" auf Deinem Auto bleiben. Meiner wurde ja ebenfalls mit 21" statt 19" gebaut...

    Außerdem: Wenn es Dein Enyaq vom 3.7. bis heute nach Schleswig-Holstein geschafft hat, dann erlaube ich mir die leise Hoffnung, dass mein am 4.7. gebauter 60er für seinen Weg hier nach Niedersachen auch nicht so endlos viel länger braucht.
    Wehe, jemand versucht mir was anderes einzureden! (Hält sich die Uhren zu und singt LA LA LA LA)

    So, gestern - an Tag 505 - wurde mein Enyaq gebaut. Ich freu mich so!

    Wie erwartet sieht fast die gesamte Konfiguration in Erwin genau aus wie bestellt. Nur an einer Stelle der PR-Codes bekomme ich große Augen, denn da steht das hier:


    PJF Leichtmetallräder "SUPERNOVA", Anthrazit Metallic, glanzgedreht, 8 1/2J x 21", 4 St}cken


    Auf andere Felgen hatte ich mich als Proteus-Besteller ja eingestellt, aber DAS ist logischerweise eine Überraschung. Ehrlich gesagt glaube ich das final auch erst dann, falls er wirklich so bei der Übergabe beim Händler steht.

    Kennen wir denn Präzedenzfälle für eine so drastische Felgenaufwertung? Oder andersherum dafür, dass in Erwin andere Felgen standen als dann wirklich drauf waren?

    Was steht denn im dem Schreiben? Dass die Entwicklung an ME3 eingestellt wurde? Oder worauf bezieht es sich?

    Für mich klingt es so, als könnte es um ein Schreiben gehen, wie ich es konkret vor einiger Zeit gesehen habe: Darin versucht VW, die in §475 BGB seit 2022 verankerte gesetzliche Aktualisierungspflicht für Produkte mit digitalen Teilen zeitlich auf 2 Jahre zu konkretisieren - Im Gesetz steht nämlich kein Zeitraum.
    Negativ: Eigentlich wollen die damit ihre Pflichten gerade minimieren, nicht uns was Gutes tun. Positive Interpretation: Offenkundig wird die gesetzliche Aktualisierungspflicht durchaus als anwendbar zur Kenntnis genommen. Da könnte man jetzt daraus ableiten, dass es mindestens für 2 Jahre nach dem MJ-Wechsel noch 3.x-Updates geben wird, um geltendes Recht gegenüber den letzten 3.x-Käufern einzuhalten.
    Nach meinem oberflächlichen Eindruck geht es in dem Gesetz allerdings eher darum, die vorzeitige Unbrauchbarwerdung eines digitalen Produktes durch Aktualisierungverweigerung des Herstellers zu vermeiden (Bugs, inkompatibel zu geänderten Randbedingungen, Server werden einfach wieder abgeschaltet etc.) - ein Recht auf tolle neue Features ist da nicht im Fokus. Insofern wäre der Pflicht womöglich auch mit einfachen Bugfixreleases Genüge getan. Bin aber kein Experte für diese Regelung, geschweige denn Jurist.

    Ich hatte mir für Sicherung meines nicht fest an der Wallbox angebrachten Ladekabels unter meinem Carport sowas hier angeschaut:
    https://amzn.eu/d/iNUvyxF

    Mangels Enyaq bislang aber noch nix gemacht und nicht "in Händen gehalten".
    Das ist aber natürlich eher was gegen "Gelegenheit macht Diebe", nicht gegen Leute mit ordentlichem Vorsatz und Werkzeug. Könnte mir aber vorstellen, dass das zusammen mit der Maßnahme "China-Ziegel" das Ziel erreicht.

    Muss mich übrigens auch noch damit beschäftigen, wie man das Abschrauben der ganzen Wallbox am preisgünstigsten behindert...sowas kommt inzwischen ja leider auch vor und ist für jemand, der Ahnung und keine Angst vor der Spannung hat, anscheinend auch lächerlich simpel?
    Dachte, ich tausche zumindest die Schrauben gegen welche mit irgendwelchen ganz exotischen Köpfen - in der Hoffnung, dass dafür dann das Werkzeug nicht dabei ist. Ok, anderes Thema.