Aus deinem Zitat gehen die Fristen leider nicht hervor. Bei mir steht vorher:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. [...]. "
Das heißt, dass ohne Auftragsbestätigung innerhalb von drei Wochen kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Nein, das heißt erst einmal nur, dass wenn die Bestellung seitens des Verkäufers nicht innerhalb dieser Frist angenommen wurde, der Käufer sich ohne weiteres von seiner Bestellung lösen kann.