Beiträge von LUN

    Bei mir zwar leider kein Update zu neuem voraussichtlichen Produktions- und Liefertermin. Aber immerhin die Zusage vom Händler, dass die Prämie übernommen wird und außerdem ab Montag kostenlose Ersatzmobilität bereit steht.


    Ergänzung: Bewegung kam in die Sache übrigens erst nach Inverzugsetzung Ende November. Der Händler teilte auch mit, dass sie sämtliche derartige Schreiben an Skoda DE weiterleiten müssen.

    Das kann schon stimmen. Du darfst aber im Vergleich nicht vergessen, dass viele ID 4 auf VW bezüglich des AutoAbos angemeldet wurden. Der ID4 und auch der ID3 ist innerhalb von 2 Wochen verfügbar. Heißt für mich, dass es schon einige auf den Stellplätzen der Händlerflotte gibt.

    Die Fahrzeuge aus dem VWFS-Autoabo sind allerdings in der Regel keine Neuwagen, sondern junge Gebrauchte.

    Hätte ich ein Recht darauf zu erfahren, wann mein Wagen letztendlich bestellt wurde?

    Erst einmal nicht. Zunächst ist ja nur relevant, ob bis zum vereinbarten (unverbindlichen) Liefertermin geliefert wird. Ob der Händler das erreicht, indem er sechs Monate oder sechs Tage vorher bestellt, ist sein Problem. Spannend kann die Frage des Bestellzeitpunkts und seiner Verzögerungen jedoch werden, wenn der Händler sich zB auf höhere Gewalt berufen will.

    Sorry, aber das sind Nebenkriegssschauplätze, die nicht unbedingt etwas mit dem Inhalt der zivilen Streitigkeiten zu tun haben müssen.


    Übrigens, für ein Einschreiben genügt lediglich, den Inhalt von einem Zeugen Gegenlesen zu lassen und dieses dann in den Brief zu stecken. Persönliches Einwerfen ist auch möglich. Ebenso kann man auch einen Vollstrecker beauftragen. Man kann es aber auch alles übertreiben.


    Man kann auch völlig paranoid werden und man kann auch einfach mal gut sein lassen mit den ganzen fiesen und bösen theoretischen rechtlichen Stammtischmöglichkeiten. ;)

    Ich habe das Fass ja nicht aufgemacht, will aber irgendwelchen Unsinn, auf den irgendwer dann vielleicht vertraut, auch nicht unwidersprochen hier stehen lassen. Und das Beweisrecht ist nun einmal elementare Grundlage eines Zivilprozesses. Da steht auch kein Richter drüber, sondern es ist sein Handwerkszeug.


    Und die Alternativen, die du hinsichtlich der beweisbaren Zustellung von Schriftstücken beschreibst (Bote oder Gerichtsvollzieher), sind ja auch völlig richtig. Das ändert aber nichts daran, dass Einschreiben aus besagten Gründen in der Regel wertlos sind.

    Ganz im Gegenteil. Wer eine geschäftliche Email-Adresse unterhält, muss diese abfragen und den Mailverkehr lesen und darauf reagieren. Er muss sogar für die Funktionstüchtigkeit sorgen. Gehen Mails - warum auch immer - verloren oder werden nicht bearbeitet, ist das zumindest grobe Fahrlässigkeit.


    [NACHTRAG]

    Ich würde wenn es sich um wichtige Sachverhalte handelt auch IMMER eine Zustellbestätigung anfordern. Die kann der Empfänger nämlich nicht wegklicken und man hat - genau wie bei einem Einschreiben - den Nachweis, dass die Mail in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist.

    Auch überwiegend falsch. Richtig ist lediglich, dass ein Unternehmer eine an ihn gerichtete Mail gegen sich gelten lassen muss, wenn er diesen Kommunikationskanal eröffnet.


    Das ändert jedoch nichts daran, dass er (jedenfalls gegenüber einem Verbraucher) nicht dazu verpflichtet ist, auf inhaltliche Unrichtigkeiten der Mail zu reagieren. Schweigen hat grundsätzlich keinerlei Erklärungswert.


    Ebenso unzutreffend ist, dass die Übermittlungsbestätigung der Mail etwas bringt. Die belegt nämlich lediglich, dass die Mail den eigenen Server verlassen hat.


    BTW: Auch Einschreiben sind in der Regel rausgeschmissenes Geld. Nachweisen kann der Absender damit nämlich erst einmal nur, dass irgendein Schreiben beim Empfänger zugestellt wurde, aber nicht wessen Inhalts.