Das isr richtig, aber in einem Rechtsstaat muss man nicht einen Vorwurf entkräften, sondern selbiger muss belegt werden. Das wiederum dürfte dem Kläger schwerfallen.
Nicht falsch verstehen: Ich finde die Liefersituation auch zum fremdschämen. Das heißt lediglich, dass das juristisch nicht so einfach ist, wie du es darstellst.
Nö. Liegt Verzug (oder auch eine andere vertragliche Pflichtverletzung) vor, vermutet das Gesetz erst einmal, dass der Schuldner diesen zu vertreten hat. Er kann dann versuchen nachweisen, dass das ausnahmsweise nicht der Fall ist, andernfalls bleibt es dabei und er schuldet den Ersatz des (wiederum durch den Gläubiger nachzuweisenden) Schadens.