Rechtlich kann man Blockieren von der Polizei abschleppen lassen. Das wurde in HH gerichtlich festgestellt.
Das kann aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Ich erinnere an den Fall eines E-Auto fahrenden Youtubers, der in M auf einen speziellen E-Auto Parkplatz mit Ladesäule wollte. Dort stand aber schon ein Porsche Chayenne Hybrid (oder was in der Art, aber auf jeden Fall mit E-Kennzeichen). Dieser hatte nicht eingesteckt. Der Youtuber hat sich tierisch aufgeregt, weil er dringend laden musste, den Porsche Fahrer zugeparkt und dann seinen Juice-Booster mit genügend langem Kabel angeschlossen. Als er von seinem Arzttermin zurückkam hatte der Porsche Fahrer doch eine Möglichkeit gefunden den Parkplatz zu verlassen, dabei es aber geschafft beim Juice-Booster das Kabel rauszureißen. Somit rund 1000 € Schaden, wobei man dem Porsche Fahrer nicht mal Absicht unterstellen muss, immerhin wurde er ja zugeparkt. Und das, wie der Youtuber ein paar Stunden später zähneknirschend in einem weiteren Video zugeben musste, völlig illegalerweise. In M war es bei dieser Beschilderung erlaubt, sein BEV oder PHEV auf diesen Parkplatz zu stellen ohne zu laden. Also war die Nötigung auf Seiten des Youtubers, nicht auf Seiten des Porschefahrers. Moralische Aspekte sind natürlich eine andere Sache.
Blöd dass es da noch keine bundeseinheitlichen Regeln gibt.