Ach so, stimmt. Meine Box ist auch softwareseitig gedrosselt und kann somit auch 22 kW wenn man das freischalten lässt. Dann hätte ich allerdings als Zuleitung gleich 6 qmm verlegen lassen müssen. So sind nur 4 qmm drin und die Box bleibt auf 11 kW.
Beiträge von KHProtzer
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Wie gesagt, die Kaskadenschaltung macht nicht jeder EVU. Zum Glück macht die Netze-BW das. Vor allem wenn man sieht wie viel billiger der WP Tarif im Moment im Vergleich zum Hausstrom bei mir ist.
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Ich glaube ich habe 50A Sicherungen drin... Aber egal, ich habe ja eh "nur" eine geförderte 11 kW Wallbox.
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Ich würde da Paulchen zustimmen: die Schildererkennung funktioniert gut, aber natürlich nicht perfekt. Beim Octavia hatte ich auf der AB öfter das Phänomen dass beim überholten LKW ein Schild "erkannt" wurde und ich dann auf einmal 80 oder gar 60 fahren sollte. Beim Enyaq hatte ich das bisher nie.
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Wie gesagt, hier bei uns geht das. Unser Solateur hat aber nur einen Ein-Tarif 2 Richtungszähler beantragt, so dass ich jetzt beim WP Strom nur noch einen Tarif habe und keinen Haupt- und Nebentarif. Er hat das durchgerechnet und festgestellt dass der zusätzliche Aufwand nichts mehr bringt. Da hat er auch wohl recht... Die höhere Zählergrundgebühr übersteigt wohl die Ersparnis durch den Haupt-/Nebenzeit Tarif.
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So was ähnliches habe ich auch. Gurgel mal nach "Meßkonzept 40". Bei manchen EVUs heißt das auch anders, mit "Kaskadenschaltung" solltest Du auf jeden Fall was finden. Ich glaube das könnte Deine Frage beantworten. Allerdings bietet wohl nicht jeder EVU das an. Bei uns (Netze-BW) war es kein Problem. Ich habe also trotz PV noch zwei getrennte Stromtarife für WP + Haushalt.
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Da die 70 nie durch ein Schild nach der Kreuzung aufgehoben wird, aber an der nächsten von alle 4 Seiten unbeschränkten Kreuzung, die einmündeten Fahrzeuge nie ein 70er Schild sehen, dürfen die 100 km/h fahren, die Anderen von der 70er Kreuzung kommenden dürfen weiterhin nur 70 fahren.
Es werden halt auch Fehler gemacht bei der Beschilderung. Wenn also der Einbiegende 100 fährt und geblitzt wird, muss er halt glaubhaft machen können "ich konnte aber nie ein 70er Schild sehen." Zu dem Thema habe ich vor einiger Zeit mal einen Fernsehbericht gesehen. Da war 30 über die Kreuzung hinweg und der Rechtsabbieger in die Straße rein kam aber aus dem 50er Bereich. Keine Wiederholung des 30er Schildes. Und dann kurz nach der Kreuzung stand der 30er Blitzer. Auf die Frage des Reporters an den Blitzenden ob er denn wüsste das das eigentlich nicht legal sei, da ja rechtmäßigerweise auch Fahrer mit 50 durchfahren könnten und auch dürften zuckte der nur mit den Schultern. Das ist ja mal eine Abzocke die den Namen verdient. Man rechnet halt nicht damit dass sich Leute dann wehren.
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Wenn ich mir da meinen privaten Fall vorstelle, kann ich auch gleich den Hausanschluss "aufbohren" lassen:
- 2 Wohneinheiten
- 2 Wallboxen
- 1 Wärmepumpe
Sollten nun beide Wohneinheiten den Backofen anhaben und gleichzeitig Wäsche trocknen, die Wärmepumpe in Betrieb sein und 2x 22kW von den Autos genuckelt werden, wird es mit vielen normalen Hausanschlüssen eng.
Genau darum geht es ja bei der Genehmigung für 22 kW WBs: der EVU prüft zum einen ob der Hausanschluß das überhaupt hergibt. Und zum anderen ob es in der Straßenverkabelung eng werden kann.
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Warum bekommen die Nutzer KFW Förderung nur bis 11 KW? Die EVU muss die 22 KW Box "genehmigen" (benötigen hier bei uns mehr als 4 Wochen) ...
Förderung für private Wallboxen gibt es nicht mehr. Also kann man ja versuchen eine 22 kW WB genehmigt zu bekommen wenn man meint eine zu brauchen.
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Die Schildererkennung ist nach wie vor gut.
Nur wenn nach einer Kreuzung kein Schild mehr steht, dann begreift das System nach wie vor nicht, dass die Einschränkungen aufgehoben sind.
Das ist wohl ein weit verbreiteter Irrglaube. Heute bei T-Online entdeckt. Zitat:
"Das bekannte schwarz gerahmte Aufhebungsschild ist rund, mit fünf schwarzen Diagonalstreifen auf weißem Grund. Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche
Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf. Bei der Aufhebung eines konkreten Limits wird die graue Ziffer für die bisherige Höchstgeschwindigkeit
von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Eine Einmündung, Kreuzung oder Auffahrt ist also kein Freifahrtschein. Dasselbe gilt übrigens auch für Überholverbote."
Würde bedeuten dass der Enyaq in so einem Fall tatsächlich recht hat.