Beiträge von KHProtzer

    Ich habe zwar keinen pACC: aber wenn ich den Tempomat einschalte bekomme ich immer die Meldung dass er vom B Modus (mit dem ich sonst immer fahre) in den aD Modus wechselt.

    Also denke ich dass pACC das auch so händelt: er benutzt dort den (a)D Modus.

    mfg

    Ich habe das volle Paket, also pACC und auch TA. Aber diese Meldung habe ich noch nie gesehen?!? Ich fahre normalerweise immer in aB. Und wenn ich auf der AB den pACC oder TA einschalte bleibt er brav in aB. Wenn ich dann auf meinen normalen Arbeitsweg in der Nähe der Abfahrt bin schalte ich immer händisch in aD um dann nach deaktivieren des pACC/TA in die Ausfahrt segeln zu können und dann steuere ich die Rekuperation mit den Paddeln.

    Um auf die Beantwortung meiner Frage zurückzukommen: es ist also so, dass wenn ich auf der Autobahn mit pACC/TA fahre ist es egal ob aB oder aD eingelegt ist. Das wollte ich nur wissen. Danke!

    Das mit dem Segeln oder Rekuperieren glaube ich sofort. Ich verstehe die Aussage anders: "D ist energiesparender als B". Gilt das immer?

    Folgender Fall: ich fahre eine Autobahnstrecke mit pACC. Macht es einen Unterschied ob ich dann für die selbe Strecke mit aD oder aB fahre? "Segeln" bedeutet ja eigentlich dass ich "manuell" fahre. Aber wenn ich mit pACC fahre und z.B. auf ein Fahrzeug auflaufe muss ja "heruntergebremst" werden. Klar rekuperiert der Enyaq dann. Aber rekuperiert er mit aD anders als mit aB? Und wenn z.B. die Strecke entsprechend abschüssig ist, "rollt" der Enyaq in aD anders als mit aB? Wohlgemerkt immer mit aktiviertem pACC (oder auch TA). Gibt es dazu schon Erfahrungen? B.E.N. hat bei seinem letzten Enyaq Test zwar den Verbrauch bei versch. Geschwindigkeiten gemessen, er sagte aber glaube ich nie ob er mit D oder B fährt.

    So, ich habe mich aufgrund des Preisunterschiedes jetzt für die Hankook Kinergy 4S2 H750A entschieden. Die Michelins wären 200 € teurer gewesen was ca. 30% Mehrpreis ist. Ich habe die Hankooks jetzt seit Vorgestern drauf. Ich meine dass sie etwas lauter als die Bridgestone Sommerreifen sind, ich kann mich da aber auch täuschen weil ich davon ausgehe dass das so sein muss. ;) Am Fahrverhalten merke ich nichts, was daran liegen kann dass ich bisher nur im Trockenen gefahren bin und ich sowie ein zu schlechter Autofahrer bin um da Unterschiede überhaupt erkennen zu können. Mal sehen wie sich das mit der Laufleistung entwickelt. Da sollen die Michelins ja langlebieger sein.

    Wieso nicht eine Aufgabe fur dich, wenn dutzende YT videos und Userberichte (EV Marken übergreifend) ums Thema nicht ausreichend sind?

    Also ist das auch bei anderen Marken so? Ich habe aber noch kein YT Video gesehen wo das explizit so erwähnt wurde. Kannst Du mir bitte mal ein Beispiel nennen?

    Gut, das mag so sein dass man mit manuellen Fahren noch etwas rausholen kann und segeln besser ist als rekuperieren. Aber ich verstehe die Aussage "D ist sparsamer als B" anders, das ist ja eine generelle Behauptung. Ich möchte wissen: wenn ich auf der Autobahn mit pACC fahre, ist dann die eingelegte Fahrstufe aD sparsamer als aB? Oder gibt es da keinen Unterschied?

    Immer anschliessen. Wenn Du 10% Kapazität des Enyaqs 80 PV laden kannst wären das 7,7 kwh. Und was kosten dich 7,7 kwh vom Stromanbieter und was bringen dir 7,7 kwh an Einspeisegebühr? Ich glaube dann erübrigt sich die Frage.

    War bei mir bei der Netze-BW absolut unkritisch. Da gibt es ein Online-Formular. Da schreibt man, wenn ich mich recht erinnere, nur Hersteller und Typ der WB rein und die Installationsadresse. Nach ein paar Tagen kam eine E-Mail zurück: "alles klar, leg los". Und das war's. Andere EVUs bestehen wohl darauf das der Elektriker die Meldung macht. Aber das dürfen sie wohl eigentlich nicht verlangen.

    11 kW sind in Deutschland nicht meldepflichtig. Die Netzbetreiber/Energieversorger wünschen sich eine Meldung, aber es besteht keine Pflicht dazu.

    Falsch. Siehe § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung. "...Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet..."