Beiträge von KHProtzer

    Genau wie awookie schreibt: EVCC kann mit ABL und Powerfox. Aber auch dafür braucht man einen "Rechner", also vermutlich einen Raspberry Pi, selber im Haus. Der redet über Internet mit dem Powerfox und über RS485 mit der ABL. Aber auch dafür braucht man etwas Ahnung im Umgang mit diesen Minicomputern. Oder jemand der sich damit auskennt. :)

    Habe ich eben noch entdeckt: Powerfox ist ja eine Cloudlösung und kostet nach ein paar Jahren auch Gebühren. Und damit das Überschußladen funktioniert braucht man noch eine weitere Software, z.B. Clever-PV. Das ist auch eine Cloudlösung. Also mir wäre das "zu heiß". Fällt Dein Internet aus funktioniert das ganze schöne PV Laden dann nicht mehr.

    Der Vorteil von Powerfox ist eigentlich nur, dass man keinen Elektriker braucht um ihn zu installieren. Wird ja nur auf den Stromzähler geklemmt. Das ist natürlich ein Vorteil. Aber an die Werte kommt man nur per Internet. Im OpenWB Forum hat sich einer eine Lösung damit gebastelt: OpenWB fragt einen (eigenen) Webserver. Der fragt per Skript den Powerfox Server. Dann liefert der eigene Webserver den Wert an die OpenWB zurück und diese gibt dem Auto Bescheid wieviel es laden darf. Etwas umständlich, funktioniert aber wohl ziemlich gut.

    Hallo zusammen,

    Da kommen ein paar Dinge zusammen. Mal angenommen die Pv Anlage liefert 15 KW überschuss die Wallbox könnte auch 22 aber der Enyaq schaft nur 11 also regelt das Fahrzeug !

    Bei reduzierter Laeleistung muss der Wert vom Powerfox bezogen werden. Laut Hersteller mit Skoda kompatibel. So würde immer nur Überschuss geladen. Ich habe gleichzeitig den Hersteller des powerfox angeschrieben, der wirbt ja damit dann sollte er auch wissen wie es geht.

    Also ich entnehme den Herstellerseiten von Powerfox dass es ohne zusätzliche Geräte kein Überschußladen gibt. Der Powerfox kann NICHT direkt mit dem Enyaq sprechen. Beim AC Laden über Wallbox gibt die WB ein PWM Signal auf dem Pin CP des Typ 2 Steckers aus und teilt dem Auto mit wieviel Ladeleistung angeboten wird. Das Auto wird diese angebotene Ladeleistung dann nehmen. Also klar regelt das Auto schon, aber eben nur auf "Anweisung" von der Wallbox. Eine WB selber besteht eigentlich nur aus ein paar Schützen die die Phasen der Netzleitungen ab- oder anschalten. Regeln tut eine WB nichts.

    Also braucht man zum richtigen Überschussladen eine intelligente Wallbox, die mittels eines Stromzählers (z.B. dem Powerfox) weiß wieviel Überschuss vom Dach kommt. Und diesen Überschussstrom teilt sie dann dem Auto mit. Es gibt verschiedene WBs die so was können, Z.B. die OpenWB oder auch den SMA EV Charger. Ob eine ABL Wallbox das auch kann muss Du, wie Oberleinsiedler schrub, die Kollegen mit ABLs hier fragen. Aber mit "Skodasoftware" hat das nichts zu tun.

    genau der Powerfox als Energymeter erfüllt diese Aufgabe . Nun stellt sich die Frage ob die Ladesoftware von Skoda auf diese Daten zur Reglung der Ladegeschwindigkeit heranziehen kann. Die Wallbox stellt ja nur die Leistung zur Verfügung. Die Leistungsaufnahme wird doch durch die Ladesoftware des Autos geregelt.

    Nicht ganz. Die WB sagt dem Auto was es ziehen darf. Wenn also die WB sagt: Du darfst nur 2 kW ziehen dann holt sich der Enyaq auch nur 2 kW. Beim PV Überschussladen sagt also immer die WB dem Auto mit wieviel er gerade laden darf. Das Auto darf sich natürlich auch weniger genehmigen.

    Schon klar, Pflichtenheft muss sein. Aber eine Dokument ist nie vollständig. Und diese Lücken werden von guten Entwicklern zufriedenstellend implementiert, weil sie das Endprodukt kennen oder zu mindestens Berührungspunkte haben. Und bei schlechten Entwicklern, die gar nicht richtig verstanden haben, was sie da eigentlich machen, eben nicht.

    Da stimme ich Dir nicht zu. Wenn Sachen unklar sind ist es egal ob es ein guter oder schlechter Programmierer ist. Entweder man fragt dann eben beim Kunden nach oder macht was man denkt am besten ist. Und da kann man immer danebenliegen, auch wenn man das Endprodukt bis ins kleinste kennt.

    Ich muss jetzt auch mal meine Kollegen (Informatiker und Programmierer) ein bisschen in Schutz nehmen. Wenn Fachfremde sagen "das kann doch nicht so schwer sein das fehlerfrei hinzubekommen" dann entgegne ich "doch, das ist so schwer". Wer in der Freizeit einen Arduino mit 40 Zeilen Code programmieren kann hat immer noch keine Ahnung was die Programmierung z.B. eines Autos mit allen Controllern, Entertainment, Navigation usw. bedeutet. Und dann stimme ich SAXI zu das gute Programmierer Mangelware sind. Und wenn man einen hat muss man ihn auch entsprechend bezahlen. Uns als Mittelständler sind deswegen schon ein paar gute Leute verlorengegangen, einfach weil wir vom Gehalt her nicht mit den Global Playern mithalten können.

    Ich habe von einem Bekannten gehört, dass die Firma, die das UI entwickelt, aus Ideologiegründen in ihrer Entwicklungsabteilung weitgehend auf Autos verzichtet. D.h. alles per Pflichtenheft und Beschreibungen mit den unvermeidlichen Missverständnissen und den ewigen lang dauernden Korrekturloops.

    Wenn Du eine Softwarefirma an die Wand fahren willst, dann machst Du solche Verträge nicht.

    Im Ernst, das geht gar nicht anders. Du musst als Softwarefirma genau im Vertrag stehen haben was du liefern sollst. Sonst kommt der Kunde und sagt "aber das muss noch anders aussehen und das das wollen wir noch anders, das haben wir uns anders vorgestellt" usw. Und den Aufwand für solche Änderungen zahlt dir dann keiner. Wir können dann als Softwarefirma sagen: "so war das nicht ausgemacht. Klar können wir das ändern, aber dann müsst Ihr das halt bezahlen". Und wir haben genug Kunden die gar nicht genau wissen was sie wollen. Wenn man da nicht aufpasst, passt dann die Auftragskalkulation gar nicht mehr und man zahlt als Auftragsnehmer drauf. Das kann man bei Neukunden schon mal machen, darf aber natürlich nicht der Normalzustand sein.

    In der Urlaubszeit sehe ich auch oft Papp-Schilder oder Schilder mit überklebten Zeichen — da scheint viel Grauzone zu sein.

    Wobei "das Kennzeichen ist zu wiederholen" nicht explizit ein Metallschild impliziert. Also wenn das Papp-Schild gut gemacht ist... Und es gibt ja auch inzwischen zugelassene Kunststoffschilder mit so erhabenen Buchstaben (3D).

    Nein, die TÜV Plakette muss nicht auf das Kennzeichen am Fahrradträger. Es gilt §10 Abs. 9 FZV:


    "(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein."


    Also, wenn man es genau nimmt: das Kennzeichen ist zu wiederholen. Ich lese das so dass es exakt das Kennzeichen sein muss, also auch mit E. Sieht das jemand anders?

    Stempel, also vom Landratsamt oder auch TÜV, sind dagegen nicht notwendig.

    Aber wo kein Kläger... Ich habe auch schon Fälle gesehen wo ein Fahrradträger ausgeliehen wurde und offensichtlich nicht daran gedacht wurde das Kennzeichen anzupassen. Also total unterschiedliche Kennzeichen. Wäre halt die Frage was so was im Zweifelsfall an Strafe kostet. Aber vermutlich mehr als sich im Internet für 15€ ein Schild machen zu lassen. Soviel habe ich glaube ich bezahlt. Und selbst das gibt es billiger.