Das wird mit dem BLP kommen.
Du meinst es also besser zu wissen als die veröffentlichten Entwürfe und das BMWK selbst?
Das wird mit dem BLP kommen.
Du meinst es also besser zu wissen als die veröffentlichten Entwürfe und das BMWK selbst?
Moment. Aus den Veröffentlichungen geht es nicht klar hervor und eine private Anfrage beim BMWK ergab doch genau das Gegenteil von Stellas Aussage...
Der Entwurf sieht vor, dass ab 2023 individuell eingeräumte Rabatte für die Einhaltung der 65k€-Grenze nicht gelten. Es kommt auf den Listenpreis der bestellten Konfiguration an.
Hast du dazu eine Quelle? Ich habe die offiziellen Veröffentlichungen zum Entwurf mehrfach gelesen und da geht es nicht klar draus hervor.
Also ich habe am 15.2.22 bestellt - grob "halb so weit" vom 1.1.22 wie der 31.3.22.
Und meine Kommissionsnummer ist 036xxx - grob halb so hoch wie 077xxx.
Mein Coupe wurde am 14.02.22 im Werk bestellt und ich habe auch eine 036er Kommissionsnummer.
Ausser Skoda würde ein neues Modell rausbringen bei der BAFA listen a la Tesla.
Ich habe es im Nachbarthread schon einmal ausführlich erklärt. Sollte Skoda die Preise erhöhen und eine Förderungsgrenze reißen, müssen sie das Fahrzeug neu listen lassen, das alte Fahrzeug bleibt aber gelistet.
Das Enyaq Coupe zum aktuellen Preis ist gelistet und steht dann auch so auf der Rechnung. Alle Kunden die bisher bestellt haben und das Fahrzeug noch 2022 zulassen, erhalten die BaFa-Förderung, beim Coupe 5.000€, unabhängig von einer zukünftigen Preiserhöhung.
Die Dienstwagenbesteuerung ist eine andere Baustelle. Hier gilt der Listenpreis am Tag der Zulassung und nicht der gelistete Basispreis bei Bestellung.
admin kann man hier mal diese unsägliche Home-Office-OT-Debatte eindämmen?
Kleiner Tipp: Hier geht's nicht ums Home Office, außer du schraubst zuhause Enyags zusammen...
1. Die Bafa Förderung bekommt der Halter.
2. Beim Dienstwagen geht es um die Besteuerung (0,25% oder 0,5%), hier ist die Grenze 60.000€ und es gilt der Listenpreis am Tag der Zulassung.
nö, aber welche Rolle spielt das?
Für das BaFa zählt, was auf der Rechnung steht und diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung des beim BaFa gelisteten Fahrzeugs übereinstimmen. Bei einer Preisänderung, die eine Fördermarke reißt, muss der Hersteller das Auto neu bei der BaFa unter neuer Bezeichnung listen. Die alte Listung bleibt erhalten.
Ich kenne es nur bei Tesla. Hier ist bei der BaFa das "Model 3 2022" und das "Model 3 2022 Europa" gelistet.
Mein Fahrzeug wurde vor der letzten Preiserhöhung bestellt, wird aber nach der letzten Preiserhöhung ausgeliefert. In meiner Bestellung und Rechnung steht "Model 3 2022" = 6.000€ Förderung.
Bei Bestellungen nach der letzten Preiserhöhung nennt sich das Ganze "Model 3 2022 Europa" = 5.000€ Förderung.