Hast Du deinen Händler schon in Verzug gesetzt?
Bei einem unverbindlichen Liefertermin kannst Du das 6 Wochen nach dem Leifertermin machen.
Das solltetest Du aber schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) machen, in diesem Schreiben musst du dem Händler eine Lieferfrist setzten, die es ihm auch emöglicht, dass Fahrzeug ordnungsgemäß zu liefern.
Am Besten sind das nochmal mindestens 14 Tage.
Liefert er dann immer noch nicht, kannst du entweder a) vom Vertrag zurücktreten oder b) Schadenersatz geltend machen.
Wenn du Schadenerstaz forderst, kann die nurder Schaden ersetzt werden, der dir durch die Nichtlieferung des Wagens entsteht.
Dies musst du erstmal nachweisen das wird dann zwischen Dir und deinem Händler "ausgefightet"
In deinem oben geschilderten Fall denke ich mal kann man für die fällige HU Schadenersatz fordern, bei der fälligen Inspektion un den neuen Reifen bin ich mir nicht sicher.
Da wird sich der Händler bestimmt querstellen.
Vllt. stellt er dir im Gegenzug aber auch einen Ersatzwagen zu Verfügung, das ist alles Verhandlungssache.