Die Installation einer Wallbox mit 11 kW bzw. mehrerer Wallboxen mit Lastmanagement, so dass die Gesamtleistung von 11 kW nicht überschritten wird, können die Stadtwerke nicht ablehnen. Das ist dann nur meldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig.
Unsere Tiefgarage mit 40 Plätzen ist von der Trafostation auf unserem Grundstück mit 5 Häusern mit 1x 16A angebunden (in Worten 16A). An dieser Leitung hängen 1000W Licht und 2x 500W Motoren für die beiden Tore. Dafür reicht es; für Ladestrom reicht es in keinem Fall. Es gibt auch keine Steckdosen im Parkhaus.
Für Ladestrom, egal wieviel, egal wie wenig, brauchen wir eine komplett neue Leitung von der Trafostation. Und eben diese neue Leitung von der Trafostation wird nicht genehmigt. Das Parkhaus gilt leider nicht als Haushalt. So zumindest der Bericht unserer Hausverwaltung.
Meine Anfrage bei der Hausverwaltung, was wir da machen können war leider auch nur darauf beschränkt mitzuteilen, dass die SWM eine Lösung anbietet.
Ich vermute, dass die Mietlösung nicht von unserer Trafostation abzweigt, sondern von einer Leitung auf der Straße. Vielleicht ist das der entscheidende Unterschied, dass das eine geht und das andere nicht. Keine Ahnung.
Mir hilft es jedenfalls nicht. Die Mietlösung ist kostenmäßig völlig unattraktiv und die eigene Lösung ist nach aktuellem Stand der Dinge nicht umsetzbar. Würde die Mietlösung keine Installationskosten haben, oder keine monatlichen Kosten, dann würde das gehen. Aber die Kombination sorgt dafür, dass sich das im Leben nicht amortisiert.