Im neuen BMF Schreiben ist unter Rz. 27 nicht mehr die Rede von MID-konformen Zählern:
"Rz.27 Bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer für das Aufladen des betrieblichen Kraftfahrzeugs
selbst getragenen Stromkosten aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung ist die
Strommenge mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallboxoder fahrzeuginternen) Stromzählers nachzuweisen."
Daher kam ich auf die Frage zu dem fahrzeuginternen Zähler.