Aber wie schätzt ihr die Lage ein? Der Händler meinte auf Nachfrage, dass es ein Tippfehler seiner Disponenten ist, veranlasst aber keine neue Auftragsbestätigung, er meinte gültig ist der Vertrag auf dem ich unterschrieben hab.
So sicher bin ich mir da nicht. Welcher Termin hat eurer Meinung Gültigkeit?
Zum Thema ULT auf "Vertrag" im Autohaus und auf der AB (zur Frage welches Datum gilt bzgl. in Verzug setzen) . Einschätzung eines von mir befragten Anwalts:
Das, was man im Autohaus unterschreibt, ist juristisch kein Vertrag, sondern lediglich ein Angebot des Käufers, ein Produkt (Auto mit spezifischer Ausstattung) zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Erst durch eine AB durch das Autohaus, mit den identischen Angaben aus der unterschriebenen verbindlichen Bestellung im Autohaus, kommt ein Kaufvertrag zustande, da dadurch der Händler das Kaufangebot des Käufers angenommen hat.
Ist auf der der AB nun ein anderer ULT angegeben, wie auf der verbindlichen Bestellung, stellt dies wiederum ein neues Angebot des Verkäufers dar, welches durch den Käufer angenommen werden muss. Dann erst ist ein Kaufvertrag mit den neuen Angaben aus der AB zustande gekommen. Dieses neue Angebot muss man womöglich auch nicht einmal formal annehmen, durch Stillschweigen kann der Verkäufer nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Käufer das Angebot (veränderte AB) angenommen hat. Es gilt also der ULT, der letztlich in der AB steht, außer man hat dieser widersprochen, weil sie nicht mit der unterschriebenen Bestellung im Autohaus übereinstimmt, dann wäre u. U. auch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Wie gesagt, nicht meine Auslegung, sondern die eines Juristen.