Die AB ist eigentlich Voraussetzung für die Annahme der Bestellung. Was einige nicht wussten, mich eingeschlossen, mit der verbindlichen Bestellung gibt man nur ein Angebot für ein Auto ab. Mit der AB bestätigt der Händler die Annahme. Sollte es keine AB geben, gibt es eigentlich keinen Vertrag. Dies kann auch gern bei google nachgelesen werden. Der Kunde ist halt wie so oft der Dumme. Leider
Daher ist auch ein ULT, den der Händler auf der verbindlichen Bestellung angiebt, völlig unerheblich, es gilt nur der ULT auf der AB. Weichen diese voneinander ab (z. B. späterer ULT als auf der verbindlichen Bestellung) kann das laut Anwalt als wiederum neues Angebot des Händlers interpretiert werden, was wiederum vom Kunden angenommenen werden muss. Reagiert der Kunde daraufhin jedoch nicht, kann der Händler sein neues Angebot (mit dem geänderten ULT) als angenommen betrachten. Nach welcher Frist jedoch ist offen und müsste juristisch geklärt werden.
Heißt, steht auf der verbindlichen Bestellung was anderes alls auf der AB, muss der Kunde das nicht akzeptieren und das neue Angebot ablehnen.