Sollte die Prognose in mehr als 50% stimmen, führe ich ein Abo-Modell ein.
Und zahlst zurück, wenn die Prognose um mehr als 25% daneben liegt?
Sollte die Prognose in mehr als 50% stimmen, führe ich ein Abo-Modell ein.
Und zahlst zurück, wenn die Prognose um mehr als 25% daneben liegt?
Ich habe mal meinen Benutzernamen gesucht.
Alle Felder leer gelassen: Prognose 09.12.2022
iV80X angehakt: Prognose 19.01.2023
zusätzlich Sportline angehakt: Prognose 10.01.2023
zusätzlich Parken Plus angehakt: Prognose 23.01.2023
Haken bei 80x rausgenommen: Prognose 16.12.2022
Ich nehme meinen Enyaq dann bitte "ohne Alles".
Da ja andere hier das Thema hochhalten:
Ich habe nicht gesagt, dass ich damit einen Anwalt bemühen werde.
Schade, ich dachte das Thema wäre jetzt versandet...
Nun geht es wieder von vorne los.
Nicht von meiner Seite. Auf solche Provokationen reagiere ich nicht.
Leider nein - aber dafür die Kiste noch schnell an die Ladestation gehangen. Pendle pro Strecke 75km.... 68km davon Autobahn ich kann also jedes Prozent gut gebrauchen
Da ich ein sehr ähnliches Fahrmuster (75Km, 40Km Autobahn, 23Km Bundes-/Landstraße) habe, würde mich mal der Verbrauch interessieren. Wäre nett, wenn du ihn in ein paar Wochen mal hier posten könntest.
Dann mach doch mal einen Vorschlag, welcher Themenbereich nicht schon zig-mal durchgekaut wurde und der uns weiterbringt. Weiterbringt in der Form, dass man schneller an sein Auto kommt, oder zumindest an eine zuverlässige Produktionseinplanung.
Und wenn es dich wirklich so sehr nervt, darf man hier erst raus wenn man sein bestelltes Fahrzeug bekommen hat? Welche Strafen drohen denn, wenn man hier einfach nicht mehr mitliest und schreibt?
Und dann noch eine Frage an bulettenbert :
Knapp 600 Euro Spritkosten statt ca. 50-60 Euro für Strom, 500 Euro für ein Ersatzfahrzeug und 200 Euro Steuern - alles pro Monat - sind für dich Nichtigkeiten? Hast du gut geerbt oder den Eurolotto-Jackpot geknackt?
OK, bemitleiden wir besser wieder die Besteller der 50er und 60er, weil sie gegenüber en Bestellern der teureren Fahrzeuge mit viel nicht lieferbarer Sonderausstattung benachteiligt werden, da deren Fahrzeuge ja gerade in unüberschaubaren Mengen aus dem Werk strömen.
Bin auch für einen eigenen Thread der üblichen verdächtigen Schreibtischhelden hier. Bitte in 2025 dann mit (zu 100%) negativem Ergebnis für euch. Es gibt keinen Anspruch auf pünktliche Lieferung und auch keine staatlich garantierte Zuwendungszahlung! Nirgendwo...
Ich weiß ja nicht was du für ein Held bist, aber ich bin tatsächlich ein Schreibtischheld.
Kein Rechtsanwalt aber fast täglich von Berufs wegen mit Recht und Rechtsprechung beschäftigt. Prüfe, lege wenn erforderlich Einsprüche ein und Klage im Notfall.
Und ich habe einen Vertrag, und da steht was von Schadenersatz bis zu 25% des Fahrzeugpreises bei leichter Fahrlässigkeit. Und vom Staat gibt es ein Zusage für eine 6.000 Euro, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Topf nicht leer ist.
Alles anzeigenHallo liebes Forum, ich habe heute Vormittag einige Autohäuser abtelefoniert und mir schriftlich bestätigen lassen, dass einige Ausstattungshighlights zu Lieferverzögerungen führen.
- 19“ Felge Proteus
- Panoramaschiebedach
- Anhängerzugvorrichtung
- Head-Up Display
- Area View 360
Das scheint hier im Forum mittlerweile bekannt.
Eine Änderung der Bestellung ist wohl grundsätzlich möglich, wenn noch keine Einplanung erfolgt ist. Auch das ist wohl bekannt, auch wenn einige Händler sich wohl trotzdem weigern, Anpassungen vorzunehmen.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich mit dem unbeliebten Thema Anwalt und rechtliche Möglichkeiten unbeliebt mache, halte ich folgende Neuigkeit für interessant. Ich habe beruflich täglich mit Anwälten zu tun und habe jetzt zwei mit der Spezialisierung Verkehrs/Vertragsrecht diese Infos weitergeleitet.
Beide gehen davon aus, dass den Händlern relativ leicht "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen werden kann.
Im Regelfall liegt grobe Fahrlässigkeit bei Lieferverzug dann vor, wenn ein Händler in Kenntnis von Lieferschwierigkeiten und Lieferfristüberschreitungen es trotz des bestehenden Kaufvertrages unterlässt, sich mit dem Hersteller oder Importeur des Fahrzeuges in Verbindung setzt, um dort weitere Kenntnis einzuholen. (Hier ein Auszug aus dem Internet)
Die Verkäufer wissen, dass diese Ausstattungshighlights zu Verzögerungen führen, offenbar wird dies aber gar nicht den Kunden zurückgemeldet, um eine Anpassung vorzunehmen bzw. sogar aktiv gegen eine Anpassung gearbeitet. Insofern wird durch dieses nicht aktive handeln wollen, die Vertragspflicht verletzt (grob Fahrlässig), weil der Lieferverzug hier nicht abgewendet wird. Die Verkäufer sitzen es einfach aus und berufen sich hier einfach auf den Ukrainekrieg etc. Es gibt hier im Forum aber genug Beispiele dafür, dass eine Anpassung mit eine schneller Einplanung einhergehen kann. Auch meine Mail aus Tschechien belegt das:
There is also the possibility to adjust your order so that the delivery time of your new car can be shortened.
Only your ŠKODA partner can tell you which vehicle parts or equipment are currently not available and whether they can be removed from the order at all.
Wichtig wäre zum Beispiel zu Wissen, ab wann bekannt war, wann welche Ausstattungsmerkmale offiziell zu Lieferverzögerungen geführt haben- also wann wusste der Händler davon.
Bestimmt haben ich einiges noch nicht bedacht, ich werde mich aber nochmals mit den Anwälten austauschen, wie man in diesem Fall am besten agiert, um zu 100% grobe Fahrlässigkeit anlasten zu können.
Zu dieser Einschätzung bin ich ohne Anwälte zu konsultieren schon vor Wochen gekommen, zumindest leichtfertige Fahrlässigkeit dürfte vorliegen, wenn man den Händler dazu aktiv befragt hat und von dort keine oder eine falsche Aussage bekommen hat.
Und ich werde das definitiv auch durchfechten. Noch 4 Wochen, dann werde ich die SKODA-Leasing in Verzug setzen.