Was ist hier bitte eine Auftragsarbeit???
Also um es klarer zu machen. Das BGB unterscheidet Dienst-, Werk-, und Geschäftsbesorgungsverträge.
Ich würde den mal dezent fragen, was er dir damit gerade sagen will und schon mal schauen ob man ne Rechtsschutz hat...
Er hat einen Leasingvertrag, was nix anderes ist als ein Mietvertrag. Nicht über eine Wohnung, sondern über einen Gebrauchsgegenstand.
Bei Liefertermin Q4/21 handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, der bestätigte Liefermonat 11/22 hat nur intern eine Bedeutung. Ich würde mich aber trotzdem darauf berufen, heißt erst einmal noch abwarten.
Alternativ schon mal klarmachen, dass man nicht gewillt ist eine längerfristige Überschreitung einfach so hinzunehmen, hat bei mir ja auch bewirkt, dass mir sofort verfügbare Alternativfahrzeuge angeboten wurden.
Höhere Gewalt greift nicht, Begründung hat m.z. 1989 schon.