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So einfach ist das nicht. Es gibt bei Leasing zwei verbundene Verträge. Der eine ist der Bestellvertrag mit dem Autohaus, der andere der Vertrag mit dem LG.
Eine Verzugsetzung ist bei Verzögerungen dem Auslieferer, bzw. dem Vertragspartner, mit dem man den Bestellvertrag für die Auslieferung abgeschlossen hat also dem Händler zu geben. Der Leasinggeber liefert nicht aus, sondern ist lediglich Eigentümer.
Die Leasinglaufzeit des Vertrags startet auch erst bei Zulassung des Fahrzeugs/ Auslieferung durch den Händler, nie vorher durch den LG.
Also ich habe einen Leasingantrag bei der SKODA-Leasing gestellt. Und in diesem steht, dass die SKODA-Leasing das Auto auf meinen Wunsch beim Händler kauft. (Bei dir bestimmt auch).
Und ich habe auch die SKODA Leasing in Verzug gesetzt und nicht den Händler. Die Skoda Leasing hat auch geantwortet: "Sie haben uns mit Schreiben vom ... ... wir kümmern uns". Wäre ich bei Ihnen mit meiner Aufforderung zur Lieferung falsch gewesen, hätten sie mir geschrieben, dass ich mich an den Händler wenden soll. Der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe für die Auslieferung.
Der Händler ist für mich nichts anderes als ein Versicherungsmakler, den jeweiligen Vertrag habe ich mit der jeweiligen Versicherung.