... wenn es da nicht die entsprechende Klausel im Leasingvertrag mit der Skoda Leasing gäbe:
"Der Leasinggeber tritt sämtliche Ansprüche und Rechte aus dem Kaufvertrag ...gegen Hersteller/Importeur/Dritte ... an den Leasingnehmer ab.
Der Leasingnehmer nimmt die Abtretung an."
Und so war auch die schriftliche Antwort von Skoda Leasing wegen eines Garantiefalles:
Gemäß den Leasing-Bedingungen für Geschäftsfahrzeuge unter XIII. Ansprüche und Rechte bei Fahrzeugmängeln sind etwaige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an den Leasingnehmer abgetreten worden.
Aus diesem Grund würden wir Sie bitten sich an das durchführende Autohaus oder den Hersteller zu wenden, um dort eine Kostenerstattung zu erfragen.
Ob das auch bei Privat Leasing gilt, kann ich nicht sagen. Mal in den Leasingvertrag schauen.