Beiträge von jens__k

    Kannst du bitte Details verraten?

    Die Wallbox hängt am (kaskadierten) Zähler für die Wärmepumpe. Da habe ich momentan einen Tarif (Yello) von 29 Cent/kWh.

    Zum 1.9. wechsle ich für den Zähler aber in die E.ON Wärmestrom Grundversorgung zu 18 Cent/kWh.


    Da ich aber über die THG-Quote für jede über die Wallbox geladene kWh 10 Cent ausgezahlt bekomme, sind es für mich effektiv 19 bzw. bald 8 Cent ...


    Und ja, die Wallbox ist am WP-Zähler angeschlossen, weil sie auch ein unterbrechbarer Verbraucher ist.

    (Bei uns wird allerdings gar nicht unterbrochen, weil es der VNB technisch gar nicht machen kann - obwohl ich einen Rundsteuerempfänger verbaut habe. Das ist nur ein Alibi-Gerät)

    Ich lade mit einem SMA EV-Charger den PV-Überschuss in den Enyaq.

    Das funktioniert soweit auch ganz gut, wenn es sehr viele durchziehende Wolken gibt, dann reagiert das Teil schon mal etwas schwerfällig und es fällt ein wenig Netzbezug an.

    Da ich aber für eine kWh aus dem Netz effektiv aktuell 19 Cent bezahle (und ab September nur noch 8 Cent) ist das verschmerzbar.


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    Wenn es durchgehend sonnig ist, sieht es besser aus ...


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    BMGT911 ich hatte das so gelesen, dass Du bereits vor dieser ganzen Entnahme-Diskussion eine Möglichkeit gefunden hattest, den EV nicht mehr zuverumsatzsteuern.


    Aber Du meintest mit Deinem "vorher" einfach nur vor Ende des 5jährigen RB-Zeitraums bis zum Wechsel in die KUR.

    Man kann sich auch vorher bereits befreien lassen, meine Anlage braucht auch keine MWSt auf Eigenverbrauch mehr zahlen.

    Was genau meinst Du mit "vorher bereits befreien lassen"?

    Die Möglichkeit der Entnahme gibt es erst seit ca. Februar diesen Jahres ... und die OFDs und FÄ sind jetzt allmählich dabei angekommen, dass sie das Gesetz Ihres Dienstherren auch verstehen und anwenden können / wollen.


    Und wie bekommt man dann die Mehrwertsteuer vom Kauf der Anlage zurück?

    Die Umsatzsteuer bei einem Anlagenkauf bis 31.12.2022 kannst Du Dir über die Optierung zur Regelbesteuerung vom FA zurückholen.

    Anschließend entnimmst Du die Anlage zum Wiederbeschaffungswert als unentgeltliche Wertabgabe im Jahr 2023 aus Deinem Unternehmens- in Dein Privatvermögen. Wenn die Anlage die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt, dann ist diese ueWA zum Steuersatz von 0% zu versteuern. Eine Änderung der Verhältnisse nach §15a UStG ist das nicht und führt somit auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs (Du kannst also die bereits zurückerhaltene Umsatzsteuer aus dem Anlagenkauf behalten).


    Da Du weiterhin Strom an den Netzbetreiber verkaufst, fallen auf diese Umsätze weiterhin 19% Umsatzsteuer an, die Du an das FA abführst (und zuvor vom Netzbetreiber ausgezahlt bekommen hast).

    Commander

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    SCNR

    Das schöne am spezifischen Ertrag ist ja die gute Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Anlagen.


    Wenn hier nur mit reinen kWh Erträgen angegeben würde, dann könnte ich Deinen Einwand verstehen …

    Ich will den Juni zurück. Wer noch? 🤣

    In den ersten 5 Tagen des Julis habe ich 18,3 kWh/kWp Ertrag gehabt ... in den ersten 5 Juni Tagen waren es zwar 24,8 ... aber ein paar Wolken und Regen find ich auch ganz knorke ... bevor die französischen AKWs wieder auf dem Trockenen sitzen ...

    Morgen zwischen 12 und 16 Uhr könnte es für Stromkunden mit dynamischen Preisen noch etwas lukrativer werden, das Auto zu laden …