Beiträge von jens__k

    Stella Ich glaube eher, FoG zielt mit der "Versteuerung des Eigenverbrauchs" auf die Tatsache ab, dass man in der Regelbesteuerung (mindestens 5 volle Kalenderjahre bis zum Wechsel in die KUR) für jede selbst verbrauchte kWh Umsatzsteuer abführen muss. Und hier kann man entweder pauschal 20 Ct/kWh als Bemessungsgrundlage ansetzen, oder den Nettopreis des Versorgers.


    Bei der Ermittlung des Gewinns in der EÜR handelt es sich um Einkommensteuer - hat mit USt nix zu tun.

    FoG Ein iMSys ist ein "intelligentes Mess System". Das ist eine mME ("moderne Messeinrichtung") erweitert um ein SmartMeter Gateway, das für die Datenübermittlung zum MSB (Messstellenbetreiber) da ist.

    Eine mME ist ein digitaler Stromzähler (egal ob Ein-/Zweitarif oder Bezug/Einspeisung oder eine Kombination daraus). Dann gibt es noch die "alten" Ferraris Zähler mit der Drehscheibe.


    Ein iMSys sammelt die Daten in 15 Minuten Abständen.

    Je nach gewähltem Tarif werden diese Zählerstände dann an den MSB übermittelt. Also z.B. wirklich 4x pro Stunde oder auch nur 1x pro Stunde ... oder 1x am Tag / im Monat.

    Damit kann man dann auch zeitabhängige Tarife wie z.B. Awattar oder Tibber buchen, bei denen man den Strom wirklich zum aktuell gültigen Preis bezieht (der mal sehr hoch, aber auch mal sehr niedrig sein kann).


    Bei E.ON selbst gibt es auch die Möglichkeit, einen zeitbasierten Tarif zu buchen.


    Was die Zählerkosten angeht (gesetzlich geregelt):

    Ein konventioneller (Ferraris-) Zähler kostet 17,26 Euro pro Jahr

    Eine mME kostet 20 Euro pro Jahr

    Ein iMSys kostet abhängig vom vom Stromverbrauch, aber Mindestens 100 Euro pro Jahr

    Wenn die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ("Stromverkauf") in 2022 liegt, dann kann man für dieses Jahr noch eine 20%ige Sonderabschreibung und die (anteilige) degressive Abschreibung steuerlich geltend machen.

    Das kann u.U. je nach persönlichem Steuersatz und Investitionskosten evtl. einen längeren Einspeisezeitraum (20 Jahre + x Monate) mehr als kompensieren.


    In die Kalkulation muss dann aber auch einfließen, dass man in der Regelbesteuerung 5 volle Kalenderjahre auch für den selbst genutzten PV-Strom Umsatzsteuer zahlen muss.

    Bei einem Kauf zum Nullsteuersatz muss man nicht den Umweg über die Regelbesteuerung gehen, sondern man kann gleich die Kleinunternehmerregelung (KUR) in Anspruch nehmen - damit würde auch die Umsatzsteuerfplicht auf den Selbstverbrauch entfallen.

    Ich dachte immer die Stadtwerke ist der örtliche Versorger?

    Der Grundversorger ist dasjenige EVU, dass in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt.

    Das sind zwar oft die örtlichen Stadtwerke, muss aber nicht zwingend so sein.


    Der eigene Netzbetreiber (VNB) wird auf der Jahresrechnung des Stromlieferanten (EVU) angegeben.

    Auf der Webseite des VNB kann man meist recherchieren, wer für einen selbst der Grundversorger ist.


    Bei mir z.B. ist der Verteilnetzbetreiber Westfalen-Weser-Netz.

    Dort findet sich hier die Info, dass die E.ON Energie Deutschland GmbH der Grundversorger ist - bis auf drei Städte, wo die Grundversorgung von Stadtwerken übernommen wird.

    Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den

    Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten.

    Es sei den, es ist ein iMSys installiert, dann wird die 70% Wirkleistungsbegrenzung auch für Bestandsanlagen > 7 kWp aufgehoben.

    Mein aktueller Wärmestrom-Vertrag bei Yello (läuft bis 31.08.2023)

    pasted-from-clipboard.png


    Mein aktueller Hausstrom-Vertrag über eine Marke der Stadtwerke Dresden liegt aktuell bei 19,01 Ct/kWh bei 14,11 Euro/Monat Grundpreis.

    Leider endet die Preisbindung am 31.10.2022 (also morgen). Ich habe jedoch noch keine Information über eine etwaige Preisanpassung erhalten, also geht es erstmal so weiter wie bisher ...

    Gewartet wurde meine Anlage noch nie (IBN 01/2020), was soll da auch gewartet werden ... es gib keine beweglichen Teile.

    Auch gereinigt wurde da bisher (bis auf die natürliche Reinigung durch Regen/Schnee) nichts.


    An Versicherungen habe ich eine PV-Betreiberhaftpflicht für 62,83 Euro/Jahr und eine PV-Versicherung für 89,25 Euro/Jahr. Darin sind u.a. innere Betriebschäden an Wechselrichtern versichert, hier muss also keine Einwirkung von außen vorliegen, sondern der Leistungsfall tritt auch ein, wenn der WR "einfach kapput geht".