Bei der Meldepflicht geht es um den Gleichzeitigkeitsfaktor. Recht gut in Wikipedia erklärt.
Weiterhin weiß doch der Wallbox-Besitzer nicht, wieviele WB es in der Straße, der Siedlung, der Gemeinde gibt. Der Netzbetreiber muss es erfahren, um das Netz entsprechend nachzurüsten. Der Netzbetreiber muss genügend Kapazitäten bereitstellen, dass es keine Überlastung gibt. Er erfährt aber nicht von der Zulassungsstelle, wieviele BEVs oder PHEVs es im Netzbereich gibt.
Sicher laden nicht alle zum gleichen Zeitpunkt, aber: die halbe Siedlung kommt um 17.30 bis 18.30 heim. Dann wird gejoggt, danach geduscht (Durchlauferhitzer an), es wird gekocht (wenn Durchlauferhitzer dann sicher auch das mit Strom), einige Häuser werden auch elektrisch geheizt, die Autos gehen an die Ladung (bei vielen heisst es auch heute noch: steht er, dann lädt er. Wenn auch nur bis 80%, aber die verbrauchten kWh bleiben die selben)
Wo Gasleitungen liegen, rechnet der Netzbetreiber nicht mit vielen Durchlauferhitzern, also wurde ein schwächeres Netz geplant. Aber auch dort kochen viele mit Strom.
Der hier angeführte Heutrockner spielt in Wohnsiedlungen wohl keine Rolle. Und wurde deshalb auch nicht als Lastverursacher eingeplant. Die CEE Dose wurde meist nur als Goodie installiert, falls sie mal gebraucht würde. Bei den meisten wird sie erst jetzt mit dem E-Auto genutzt. Deshalb wurde sie früher auch nicht als „Großlastverursacher“ im Netz gesehen. Und viele CEE16-Dosen sind nicht für 11kW als Dauerlast ausgelegt. Meist haben die eine kleinere Stundenlast. Siehe Datenblatt der Dose. Und die meist verlegten 5x2,5 Quadratmillimeter vom Hausanschluss bis in die Garage sind auch suboptimal (Spannungsabfall, Leitungserwärmung etc.) Ist aber ein anderes Thema.
Das ist richtig Stress für das Netz. Die Zeit zwischen 17.00 und ca. 20.00 ist echte Spitzenlastzeit in Wohngebieten. Und die Netze dort wurden zumeist geplant, als noch nicht an eine E-Auto-Quote bei den Neuzulassungen von mehr als 20 Prozent gedacht wurde. Meist stehen die BEVs eben noch in EFH- oder RH-Siedlungen.
Niemand bricht sich einen Zacken aus der Ego-Krone, wenn er seine Wallbox anmeldet. Das ist gut für uns alle.
Ergänzung: Und das schließt Ladeziegel und JuiceBooster, NRGKick etc. mit ein.
Wer mehr als 11kW will, muss eben mit einer "netzdienlichen Steuerungsmöglichkeit" durch den Versorger einverstanden sein (zumindest bei EnBW wird verlangt, dass remote auf die Boxen zugegriffen werden kann, dementsprechend sollte man die Wallbox aussuchen. Praktiziert wird es (noch) nicht).
Und wer 2 oder 3 Boxen anschließt, muss jede einzelne anmelden bzw. genehmigen lassen.