In der Bestellbestätigung steht doch, Änderungen vorbehalten und nach meinem Dafürhalten ist die el. Kindersicherung kein Funktionskritisches Teil, dass diese Aufregung rechtfertigt und schon garnicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag führen kann.
Darüber lässt sich eben streiten. Bei mir im Vertrag heißt es auch "zumutbare geringfügige Änderung, insbesondere bei serienmäßigen Änderungen".
Isofix Halterungen, Sonnenschutz-Rollos, Memorysitze, ... sind auch keine funktionskritischen Teile - würde ich aber auch nicht einfach so akzeptieren wenn das wegfällt. Alles Gründe von mir, die für das Auto bzw. die ausgesuchte Mehrausstattung gesprochen haben.
V.a. wenn es ungefragt wegfällt oder keine preisliche Kompensation stattfindet. Wie oben von mir beschrieben hab ich mir bei der Bestellung gedacht, dass es für mich ein zusätzliches "Sicherheitsfeature" sein könnte wenn ich bei einem Unfall die hinteren Türen noch entriegeln kann.
Aber derzeit seh ich das alles noch entspannt - ich hab vom Händler nichts in diese Richtung mitgeteilt bekommen und mein Fahrzeug ist auch noch nicht da. Also was soll ich mich jetzt schon aufregen.