Auf Corona kann keiner verweisen, das gab es zum Bestellzeitpunkt schon. Das müssen sie einkalkulieren.
Bleibt der Krieg. Den werden sie sicher als Joker ziehen. Aber der gilt auch nur 4 Monate, und wenn zeitgleiche/frühere Auslieferungen anderer Fahrzeuge z.b. über andere Forumsmitglieder hier dokumentierbar sind, tut sich der Händler damit auch schwer.
Beim Anwalt war ich konkret für den Enyaq noch nicht, bin gerade für eine Weile nicht am Wohnort. Geht erst im November.
Bei kundenspezifischen Autos ist der Nachweis der Schadensminderung (günstigstes vergleichbares Angebot) schwierig, weil man ja fast nie ein 100% gleich konfiguriertes Auto angeboten bekommt. Sollte aber OK sein, wenn man relativ nahe an die Spezifikation ran kommt, aber das sollte der Anwalt hoffentlich wissen.
Mein Ansatz wäre, die Angebotsübersicht von Mobile.de sowie die ersten Angebote ausdrucken als Beleg.
Alternative Idee: Ich kaufe einen sofort verfügbaren für viel zuviel Geld und verkaufe dafür meinen eigenen, sobald er kommt, für einen vergleichbar überzogenen Preis oder noch viel mehr.