Hi PMW
Ich gebe dir soweit recht, wenn es bei mir und bei einigen anderen auch, nur an der AHK liegt, könnte diese hier vor Ort nachträglich eingebaut werden. Ich will den Wagen haben und die AHK brauche ich nicht sofort. Aber solange man keine Info hat, kann man auch nicht "helfen". Thema Transparenz hatten wir ja.
Ich persönlich habe noch ein weiteres Thema, vielleicht auch nur Luxus, aber meine Unterschrift steht darunter und damit Angenommen.
In dem Vertrag steht unter V Absatz 1
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Unter V Absatz 2
lm Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch
machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz,
so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren Schaden nachweist oder der
Käufer nachweist, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist,
Nur mal angenommen, der Wagen wird einen Tag vor meinem Urlaub im März, der 3 Wochen lag sein wird, so der Plan, kann ich diesen nicht innerhalb von 14 Tagen abnehmen. Habe dem Händler geschrieben mit indirekten Hinweis auf die Lieferverzögerung.
Wir beide können behaupten, höhere Gewalt, Er Chipkrise und ich Urlaub.
Aber dann noch eine Frage in die große Runde, wer hatte einen Kaufvertrag/Inzahlungnahme bei Bestellung und hat den Wagen vorher zu einem besseren Kurs verkauft oder wollen. Wie hat der Händler reagiert? Die Frage ist bei mir auch noch offen.