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Bei einem Neufahrzeug handelt es sich der Definition nach um ein Fahrzeug, das außer der herstellenden Firma noch keine Vorbesitzer hatte. Fahrzeuge, die bereits einige Monate auf dem Parkplatz eines Autohändlers stehen, sind als „Fabrikneu“ zu bezeichnen. Neuwagen findet man zumeist in Autohäusern, in heutiger Zeit selbstverständlich auch im Internet.
I. Wann ist ein Fahrzeug als neu zu bezeichnen?
Eine spezielle Angelegenheit beim Kauf eines Wagens sind „Tageszulassungen“, die zwar absolut neuwertig sind, jedoch aus Rabattgründen bereits zugelassen wurden. In der Regel erfolgte die Zulassung allein für einen Tag. Grundsätzlich ist ein Wagen dann als neu zu betrachten, wenn das Modell noch in unveränderter Form hergestellt wird, nicht mehr als zwölf Monate zwischen Kauf und Produktion verstrichen sind, das Fahrzeug keine Standschäden aufweist und es auch noch nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Also: „Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu, vgl. [BGH VII ZR 227/02 = ZVR-LS 2004/24]. Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten, vgl. [1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754
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